Anwaltskosten - Gegenstandswert 6.000,00€? Für kurze Auskunft?

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
merlin55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - Gegenstandswert 6.000,00€? Für kurze Auskunft?

Ich habe nach einem Führerscheinentzug , Dauer etwa 17 Monate gesamt, im Oktober 2006 meinen Führerschein wieder bekommen. Für einen Personenbeförderungsschein muß ich den Führerschein allerdings 2 Jahre besitzen.
Nun habe ich einen Anwalt in einer Beratung gebeten sich kundig zu machen, ob das rechtens ist da ich den Schein ja nicht neu gemacht habe, also weder theoretische noch praktische Prüfung. Für die Auskunft, daß das so richtig ist berechnet mir der Anwalt nun 245,02 €. Der angebliche Gegenstandswert ist 6.000,00€. Ich kann diese Summe nicht nachvollziehen und finde die Rechnung für diese Auskunft extrem hoch. Ist das wirklich richtig?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Vermutlich werden x Monatsgehälter (die ja anscheinend auf dem Spiel stehen wg. Personenbeförderungsschein) als Streitwert angenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

einmal mit dem Anwalt Rücksprache halten, warum die 6.000 EUR als Grundlage gelten. Aus meiner Sicht besteht hier großer *Spielraum*.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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