Anwalt ständig krank - keine Vertretung - Fristen verstrichen - Beratungshilfeschein

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Anwalt ständig krank - keine Vertretung - Fristen verstrichen - Beratungshilfeschein

Hallo
ich stehe vor folgenden Problem, ich habe schon seit längerer Zeit in einer wichtigen Sache einen eigentlich guten Anwalt dran. Er macht vorwiegend alles alleine, aber es ist schon im Sommer so gewesen, das ich ihn über mehrere Wochen nicht erreichen konnte, auf Mails hat er auch nicht reagiert. Dann hab ich von ihm erfahren, das er im Krankenhaus lag.

Jetzt hatte ich ihn auch wieder versucht über Wochen zu erreichen und eine Frist war dabei sogar abgelaufen und ich möchte dafür nicht gerade stehen. Ich habe auch gehört, das man nur in einer Sache den Beratungsshilfeschein bekommen kann, aber das ist ja so für mich als Mandantin nicht mehr tragbar und ich bin dort nicht die einzige Mandantin bei ihm. Am Ende kommt er krankheitsbedingt gar nicht mehr wieder und ich weiß nicht woran ich bin oder was ist, wenn ein Anwalt verstirbt und es keine Vertretung gibt? Ich will es für ihn nicht hoffen, aber wenn er dauernd im Krankenhaus ist, klingt es für mich nach was schwerwiegenden. Ich hätte einen neuen sehr guten Anwalt gefunden, der auch noch umfassender berät und mir dies so sagte.

Eigentlich müsste ich den Beratungsschein vom jetzigen Anwalt heraus fordern, geht aber schlecht, wenn er ständig nicht erreichbar ist, weil nicht da ist oder wieder im Krankenhaus liegt, dafür hab ich auch volles Verständnis, da ich selber krank bin und momentan arbeitsunfähig bin, nur eigentlich sollte man in so einem Fall eine Vertretung haben, hat er aber auch nicht.

Was kann ich jetzt tun, das ich den anderen Anwalt nehmen kann ggf. nochmal mit einen neuen Beratungsschein? Es kann ja niemand zu den Umständen was dazu, aber wenn Fristen verstreichen, weil er keine Vertretung usw. hat, find ich das nicht okay.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Hat er keine Erstberatung durchgeführt? Damit ist der Beratungshilfeschein eigentlich abgearbeitet.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
Hat er keine Erstberatung durchgeführt? Damit ist der Beratungshilfeschein eigentlich abgearbeitet.


Nö. Die Beratungshilfe umfasst die gesamte außergerichtliche Vertretung und nicht nur die Erstberatung. Es sei denn, wir bewegen und im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

@Schneewitchen:

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du bereits mit einem anderen Anwalt gesprochen? Was sagt der denn zu Deiner Frage?

Ich würde ansonsten erstmal bei der Beratungshilfestelle die Situation schildern und nachfragen, ob unter diesen Umständen ausnahmsweise ein weiterer Beratungshilfeschein ausgestellt werden kann. Einen durchsetzbaren Anspruch hast Du meines Erachtens allerdings nicht.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

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