Antrag auf Sozialhilfe

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tutu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Sozialhilfe

Ich bin verzweifelt - Wir haben bis zu 50 % unserer Einkommen monatlich in Lebensversicherung, Rentenversicherung und Bausparen angelegt seit 2 bis 3 Jahre. Wir haben auf einiges verzichten müssen. Dann ist mein Mann arbeitslos geworden. Gerade macht er ein 2-jährige Umschulung. Ich habe inzwischen ein 5 Monate altes Baby und bin die nächste 3 Jahre zu Hause. Nun sind wir sowas wie einen Sozialfall geworden. Das Bausparen ist bereits gekündigt. Die Renten- und Lebensversicherungen laufen weiterhin noch. Ich mache mir ernsthafte Sorgen über unseren Ersparnisse. Kann uns das Sozialamt auffördern, die Ersparnisse zuveräußern und davon leben? Ein Auto haben wir auch! Wie können wir den Antrag stellen, ohne dass unsere gesparte daran glauben müssen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hi,
ich kann Dir da dir Seite www.tacheles-sozialhilfe.de empfehlen, da steht alles drin, auch wieviel Erspartes Ihr haben dürft, ich glaube, es wir nach Alter berechnet...

Pety

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wenn ihr jetzt Sozialhilfe braucht, ist ziemlich sicher alles weg:
Auto, Vermögen über 1.279 € je Erwachsenem, Lebensversicherung zählt zum Vermögen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Genau. Ich würde erst am 01.01.05 einen Antrag auf Leistungen nach SGB II (ALG II/Sozialgeld), bzw. SGB XII (Grundsicherung) stellen. Dort gelten Freibeträge, die um einiges höher sind als die nach dem BSHG. (Vorher vom Ersparten leben.)

Freibeträge bei Hartz IV:

Pro Erwachsenem 200,- € pro Lebensjahr (min. 4.100,- €, max. 13.000,- €)

Bei vor 1948 geborenen 520,- € pro Lebensjahr (max. 33.800,- €)

Kind: 4.100,- (altersunabhängig)

Dazu kommen noch 750,- € pro Person für kurzfristige Anschaffungen.

Beispiel für 2 Erwachsene (beide 30) und 1 Kind = 18.350,- € gesamt.

Weiterhin gibt es nochmal einen Freibetrag von 200,- € pro LJ für private Altersvorsorge, allerdings nur, wenn vertraglic hfestgelgt ist, daß man nicht an das Geld kommt, bevor man 65 ist. Ist eine Auszahlung vorm 65. LJ möglich gilt dieser Freibetrag nicht.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"



-- Editiert von !streetworker! am 14.10.2004 19:00:06

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Das halbe Kind nützt dir nichts, es müsste in deiner Bedarfsgemeinschaft leben.

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