Guten Abend!
Wenn ein Patient zu Hause gepflegt wird, z.B. auch mit Hilfe eines Ambulanten Pflegedienstes, und Ärzte sind der Meinung das dieser besagte Patient aus medizienischer Sicht in ein Pflegeheim muß, der Pastient selbst und Seine Ehefrau damit aber nicht einverstanden sind, können Ärzte dann mit einem Eilverfahren, anschließend mit einem Gerichtlichen Verfahren bewirken das dieser Patient auch gegen Seinen Willen und gegen den Willen der Ehefrau in ein Pflegeheim eingewiesen werden?
Viele Grüße,
Interessant100!
Ärztlicher Rat
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 16:51
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
Ärztlicher Rat
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 17:23
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3769x hilfreich)
Jeder kann selbst bestimmen wo er sich aufhält. Soll jemand zwangseingewiesen werden, müssen ganz besondere Umstände das erfordern. Sind Mann und Frau voll geschäftsfähig oder hat der Patient einen Betreuer?
Der Arzt ist evlt. nur der Überzeugung, dass es dem Mann im Heim pflegerich besser ginge.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119324 Beiträge, 39711x hilfreich)
Zitatönnen Ärzte dann mit einem Eilverfahren, anschließend mit einem Gerichtlichen Verfahren bewirken das dieser Patient auch gegen Seinen Willen und gegen den Willen der Ehefrau in ein Pflegeheim eingewiesen werden? :
Ja, können sie.
Jeder kann zum Gericht gehen und dort ein entsprechendes Betreuungsverfahren anregen.
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