Ärztepfusch - wann endet die Verjährungsfrist?

22. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
angerer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztepfusch - wann endet die Verjährungsfrist?

Hallo,

ich habe aktuell in meiner Familie einen (derzeit noch ungeprüften) Fall von Ärztepfusch und möchte mich hier mal erkundigen, wie es hier mit der Verjährung bzgl. Rechtsansprüchen aussieht.

Das Jahr der betroffenen OP war 2005, gibt es hier noch eine Chance rückwirkend gegen den Arzt zu klagen?

Danke schon einmal für Antworten.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
All.Right
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Verjährungsfrist dauert grundsätzlich immer 3 Jahre und beginnt sobald der Behandlungsfehler festgestellt wurde. Stichtag ist hierbei der 31.12. (zur Quelle - hier ist auch noch ein nettes Rechenbeispiel aufgeführt).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Das Jahr der betroffenen OP war 2005, gibt es hier noch eine Chance rückwirkend gegen den Arzt zu klagen?


Wenn der Anspruch schon in 2005 bestand und bekannt war, ist er zum 31.12.2008 verjährt.

Eine Chance bestünde also nur dann, wenn der Pfusch erst am 1.1.2009 oder später entdeckt worden wäre.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.515 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen