Hallo,
ich habe aktuell in meiner Familie einen (derzeit noch ungeprüften) Fall von Ärztepfusch und möchte mich hier mal erkundigen, wie es hier mit der Verjährung bzgl. Rechtsansprüchen aussieht.
Das Jahr der betroffenen OP war 2005, gibt es hier noch eine Chance rückwirkend gegen den Arzt zu klagen?
Danke schon einmal für Antworten.
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Ärztepfusch - wann endet die Verjährungsfrist?
22. Februar 2012
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Frage vom 22. Februar 2012 | 11:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztepfusch - wann endet die Verjährungsfrist?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2012 | 11:24
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Die Verjährungsfrist dauert grundsätzlich immer 3 Jahre und beginnt sobald der Behandlungsfehler festgestellt wurde. Stichtag ist hierbei der 31.12. (zur Quelle - hier ist auch noch ein nettes Rechenbeispiel aufgeführt).
#2
Antwort vom 22. Februar 2012 | 12:24
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Das Jahr der betroffenen OP war 2005, gibt es hier noch eine Chance rückwirkend gegen den Arzt zu klagen?
Wenn der Anspruch schon in 2005 bestand und bekannt war, ist er zum 31.12.2008 verjährt.
Eine Chance bestünde also nur dann, wenn der Pfusch erst am 1.1.2009 oder später entdeckt worden wäre.
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