Ich habe ein Problem mit einem Anwalt. Ich brauchte einen Kaufvertrag für Immobilien, denn das Geschäftsthema ist neu für mich. Also wurde ich von gemeinsamen Bekannten an ihn weitergeleitet. Ich habe bei ihm per Email angefragt, was denn so ein Vertrag kosten würde. Er wollte sofort die Daten der Vertragsparteien wissen und den Maklervertrag anschauen, den ich normalerweise benutze. Als ich diese ihm zugesendet habe, meinte er, er würde einen neuen Vertrag für 3 500 Euro machen. Das war mir zu teuer und ich habe „nein" geantwortet. Nun schickte er mir eine Rechnung für „Beratung und Vertragsprüfung" für über 1 500 Euro. Abgesehen davon dass ich ihn nie beauftragt habe, diese zu machen (wir haben Emails als Beweis), ist es ein völlig verrückter Preis für das durchlesen eines 2-Seiten-Vertrags.
Was kann ich in dieser Situation am besten machen? Rechnung ignorieren? Ihn bei Anwaltskammer melden? Oder gar eine Gegenklage einreichen?
Viele Grüße,
Kirsten
-----------------
""
Abzocker-Anwalt – was tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
ist es ein völlig verrückter Preis für das durchlesen eines 2-Seiten-Vertrags
Das muß nicht zwingend sein - Hauskäufe haben hohe Gegenstandswerte, sodaß auch hohe Geschäftsgebühren anfallen. Anwaltskosten sind gerade *nicht* aufwandsabhängig. Bei einem Fall mit Gegenstandswert 500.000 EUR kostet auch ein Brief mit zwei Sätzen schnell mehrere 1000 EUR (wenn das die einzige notwendige Handlung war).
quote:
Oder gar eine Gegenklage einreichen?
Worauf denn? Du willst doch gar nichts von ihm. Oder meinst du eine negative Feststellungsklage?
-----------------
""
Teilen Sie dem Rechtsanwalt mit, dass Sie lediglich ein
Kostenangebot bestellt haben.
Dann lassen Sie sich verklagen.
Vor Gericht kommt meistens ein Vergleich zustande.
Übrigens- Bei Immobilien grundsätlich zum Notar. Das spart erhebliche Kosten.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Laut Justitzministerium soll ein kostenloser Schlichter (Ombudsmann) bei Problemen eingesetzt werden können, das hat nun der Bundestag beschlossen. Das Gesetz gilt ab 1. September 2009. Danach soll der Ombudsmann seine Arbeit antreten. Er kann über Streitfälle bis 15000 Euro entscheiden, kostet den Kläger nichts, der Anwalt darf aber ablehnen. Hat dann aber schlechte Karten, wenn es vor Gericht geht.
Ansonsten wenn Sie nichts unterschrieben haben sehe ich das auch so, daß es nur eine Angebotseinholung war. Schwarze Schafe gibts überall.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten