wie ist eigentlich der Verfahrensablauf(auch ca zeitlich) wenn eine Klage eingereicht wird?
Wie und wann wird der Beklagte davon informiert usw?
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Ablauf bei Einreichen einer Klage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sofern mit dem Einreichen der Klage noch nicht der Kostenvorschuß bezahlt ist, wird der Kläger nunmehr dazu aufgefordert. Der Vorgang wird eingetragen, bekommt ein Aktenzeichen. Sobald diese Dinge erledigt wird, wird dem Beklagten die Akte zugestellt. Der Beklagte erhält eine Frist gesetzt, in welcher er dem Gericht mitteilen muss, ob er sich verteidigen möchte und eine weitere Frist, in welcher er die Erwiderung einreichen muss. Bei Klagen mit Anwaltszwang muss er einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.
Bei Amtsgerichtsklagen kann eventuell im schriftlichen Verfahren entschieden werden, ansonsten wird das Gericht jetzt terminieren. Wann der Termin statt findet, das ist auch eine Frage der Belastung des Gerichts. Es folgt dann die Güteverhandlung, anschließend die streitige evtl. mit Beweisaufnahme. Dann ergeht das Urteil
wirdwerden
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Ok, danke. Der Kostenvorschuss wird sicherlich vom Anwalt bezahlt?(läuft über Rechtsschutz)Wie lange ist so ca die dauer bis der Beklagte die erste Info darüber erhält.Eingereicht worden ist die Klage am 7. 11.11 beim Landgericht.Gegenwehr wird sicherlich kommen, so wie der bisherige Schriftwechsel formuliert war.
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-- Editiert fb319956-12 am 22.11.2011 09:34
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Irgendwas von 4 Wochen bis zu einem Jahr (wenn man Pech hat und der Richter krank wird) wie es dauern bis es losgeht.
Ein paar Erwiderungen und Nachträge und die Verfahrenszeit kann auch mal ein paar Jahre dauern.
Schnell geht es nur wenn es ein einfacher Sachverhalt ist und keiner "echt" streitet, und vor allen das Gericht Zeit findet.
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Also kann evtl noch mit einer esten Zustellung vor Weihnachten gerechnet werden.Ein einfacher Sachverhalt ist es nicht unbedingt. geht das über Jahre ändert sich auch die gesamte Sachlage.
Es geht um 2 Rinder, die mir"enteignet" wurden. Eines davon ist bereits geschlachtet, da geht es nur noch um Schadensersatz, das 2. Rind lebt noch, aber sicher nicht über Jahre. Der Schlachttermin dürfte wohl Anfang nächsten Jahres sein.
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Schnelle Rechtshilfe bekommt man mit einer einstweiligen Verfügung die z.B. das Schlachten verhindert.
Die bekommt man in einem Tag.
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