Ab wann fängt Garantie an??

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
oglinda
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann fängt Garantie an??

Hallo liebe Mitglieder,
hoffe, jemand kann mir helfen.

Folgender Sachverhalt:
Ich bin Unitymedia-Kundin und hatte bis dato keinen Stress mit denen.
Am 25.07.2012 schlug in das Miethaus, in dem ich wohne, der Blitz ein. Dabei sind alle Boxen kaputt gegangen (Modem, Router). Ich meldete den Schaden und UM schickte am 27.07.2012 einen Techniker vorbei, der alles kostenlos umgetauscht hat.
Am 05.01.2014 hat sich mein Router erneut "verabschiedet", diesmal jedoch - nach Aussage des Technikers, der am 07.01.2014 bei mir war - wegen eines Kurzschlusses im Gerät. Ich müsste mir einen neuen Router kaufen bzw. ich sollte zunächst bei UM anrufen und nach einem kostenlosen Ersatzgerät fragen, da DAS Gerät, das kaputt gegangen wäre (und erst 27.07.2012 ersetzt wurde), ein minderwertiges, altes Modell wäre mit einer kurzen "Lebenszeit" und wahrscheinlich einer noch kürzeren Garantie (der nette Mann hat also versucht, mir durch "die Blume" mitzuteilen, dass mich UM einmal verarscht hat, ich mich aber nicht noch ein zweites Mal verarschen lassen sollte!)
Ich habe heute morgen bei UM angerufen. Von dort bekam ich eine Tel.-Nr. des Router-Herstellters D-Link. Nachdem ich auch dort dann angerufen habe, bekam ich die Info, dass das Gerät 2 Jahre Garantie hätte und da es bei mir erst am 27.07.2012 zum ersten Mal zum Einsatz kam, würde ich also problemlos und vor allem kostenlos ein Ersatzgerät von D-Link bekommen, da das Gerät noch Garantie hätte. Alles schön, gut und vor allem erfreulich!
ABER - jetzt verwirrt mich irgendein ..... Klug*******r von UM, indem er mir mitteilt, dass das Gerät gar keine Garantie mehr hätte, weil UM das Gerät schon 2009 gekauft hätte und die Garantie ab Kaufdatum anfängt zu laufen, diese also bereits 2011 erloschen wäre! Dabei versuchte er mir - natürlich gaaaanz "unbewußt" - ein UM-Gerät für einen Preis zw. 30-50 € zu verkaufen.
Wenn das tatsächlich stimmen sollte, dann fühle ich mich erneut von UM verarscht, denn das Gerät kam nigel-nagel-neu AUS DER VERPACKUNG entnommen erst im Juli 2012 bei mir zum Einsatz! Ich kann wohl kaum etwas dafür, dass es schon 2009 von UM eingekauft wurde und bis zum Einsatz bei mir 3 Jahre irgendwo unbeführt im Lager vor sich her"geschlafen" hat!!! Wenn der UM-Klug*******r nämlich recht hätte, dann müsste wohl jeder Händler, der mit Elektrogeräten handelt, jedes 2-3 Jahr die bereits gekauften Geräte aus den Regalen nehmen, OBWOHL man sie nicht angerührt hat, nur weil diese angeblich nur eine Garatie von 2 Jahre AB KAUFDATUM durch den Händler haben????!!??? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen???? Oder übersehe ich da etwas???

Wäre superlieb, wenn mich jemand aufklären könnte, ab WANN TATSÄCHLICH die Garantie für den kaputten Router angefangen hat zu "laufen" - ab Kaufdatum durch UM (also ab 2009) oder ab tatsächlichen Ersteinsatz bei mir zuhause (also ab 27.07.2012).

Ganz herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
"oglinda"

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-- Editiert oglinda am 08.01.2014 12:52

-- Editiert oglinda am 08.01.2014 12:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich würde sagen, ab Kaufdatum, ist doch auch irgendwie logisch!

Auch bin ich nicht der Meinung wie der Techniker, natürlich haben die dir 2012 ein "altes" Gerät hingestellt, halt genau so eines wie das du 2009 gekauft hattest. genau genommen hätten die dir 2012 schon rein gar nichts mehr kostenfrei hinstellen müssen!!! 2012 War für dich schon mehr als gut gelaufen, meiner Meinung nach hättest du da schon keine Ansprüche mehr gehabt, bzw das Gerät bezahlen müssen. Vorallem bei einem Blitzeinschlag damals, das wäre eigentlich dein Pech gewesen...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Sicherlich zählt das Kaufdatum!
Aber nur das Datum an dem DU das Gerät gekauft hast.
Alles andere wäre Schwachsinn.

Du kannst nicht für die Lagerdauer bzw. den Einkauf deines Lieferanten verantwortlich gemacht werden.

Beispiel: Du kaufst z.B. beim MM einen Fernseher, dieser geht nach 4 Wochen kaputt, du fährst hin, reklamierst und der MM sagt dir "Neeee, wir haben das Gerät vor 3 Jahren beim Hersteller gekauft, Garantie ist abgelaufen".

p.s. Du kannst UM auch höflich darauf aufmerksam machen, dass du die Garantie nicht in Anspruch nehmen möchtest, dafür aber dein Gewährleistungsrecht ;)

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-- Editiert spatenklopper am 08.01.2014 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Anspruch nehmen möchtest, dafür aber dein Gewährleistungsrecht
Welches Gewährleisstungsrecht in diesem Fall?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von lesen-denken-handeln am 08.01.2014 15:02

Welches Gewährleisstungsrecht in diesem Fall? <hr size=1 noshade>

Imho greifen überhaupt keine Gewährleistungsrechte nach §437 BGB . Schließlich ist die Sachmängelhaftung Bestandteil des Kaufrechts und es liegt hier kein Kauf vor, sondern eine Schenkung.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine Gewährleistung fällt bei Blitzschlag, abgebranntem Haus, Bomben etc. sowieso weg! Gewährleistung ist eine Schutzbestimmung für Sachmängel in der Sache und nicht eine Versicherung gegen Naturgewalten.
Dafür gibt es eigentlich Zusätze in der Hausratversicherung!

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 08.01.2014 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Mr.Cool am 08.01.2014 20:13

Eine Gewährleistung fällt bei Blitzschlag, abgebranntem Haus, Bomben etc. sowieso weg!

Es geht ja nicht um das alte Gerät, dass beim Blitzeinschlag kaputtgegangen ist. Es geht um das neue Gerät, dass ihr am 27.07.12 geschenkt wurde.

quote:
von oglinda am 08.01.2014 12:51

Ich meldete den Schaden und UM schickte am 27.07.2012 einen Techniker vorbei, der alles kostenlos umgetauscht hat.

Dieses Gerät ist schon wieder im Eimer:
quote:
von oglinda am 08.01.2014 12:51

Am 05.01.2014 hat sich mein Router erneut "verabschiedet", diesmal jedoch - nach Aussage des Technikers, der am 07.01.2014 bei mir war - wegen eines Kurzschlusses im Gerät.

1.) Wurde ihr dieses Gerät geschenkt - keine Gewährleistung
2.) Selbst wenn es Gewährleistung geben würde, hätten wir das "6 Monate"-Problem

Nun zum Thema Garantie:
Die Garantie gibt der Hersteller zu seinen Bedingungen

quote:
von oglinda am 08.01.2014 12:51

ABER - jetzt verwirrt mich irgendein ..... Klug*******r von UM, indem er mir mitteilt, dass das Gerät gar keine Garantie mehr hätte, weil UM das Gerät schon 2009 gekauft hätte und die Garantie ab Kaufdatum anfängt zu laufen, diese also bereits 2011 erloschen wäre!


quote:
von spatenklopper am 08.01.2014 14:18

Sicherlich zählt das Kaufdatum!
Aber nur das Datum an dem DU das Gerät gekauft hast.
Alles andere wäre Schwachsinn.

Der Trick ist ja, dass sie es nicht gekauft hat. Ihr wurde das "Altgerät" geschenkt und zwar

quote:
von lesen-denken-handeln am 08.01.2014 13:25

halt genau so eines wie das du 2009 gekauft hattest. genau genommen hätten die dir 2012 schon rein gar nichts mehr kostenfrei hinstellen müssen!!!


quote:
von lesen-denken-handeln am 08.01.2014 13:25

2012 War für dich schon mehr als gut gelaufen, meiner Meinung nach hättest du da schon keine Ansprüche mehr gehabt, bzw das Gerät bezahlen müssen.

Die Ansicht teile ich

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da man keine x-beliebigen Geräte anschliessen kann, geht der Trend immer mehr in Richtung "Netzanschlußgeräte gehören zum Netz" mit der Folge der Verantwortung des Providers bis zur LAN-Steckdose. Leider ist das rechtlich noch nicht geklärt. Bei Zwangshardware kann man aber durchaus ansetzen mit "Leistungsstelle ist die erste standardisierte Schnittstelle". Damit verlagert sich auch die Zuständigkeit zum Anbieter ;)
Vielleicht hilft es ja?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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