öffentlicher Verkehrsraum - gibt es Einschränkungen???

20. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ruedi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
öffentlicher Verkehrsraum - gibt es Einschränkungen???

Hallo,

eine Stadt oder Gemeinde kann Privatgrundstücke als "öffentlichen Verkehrsraum" definieren.

Meine Situation: direkt vor unserem Haus ist ein öffentlicher Parkplatz. Einige qm hinter diesem Parkplatz sind unser Privateigentum. Auf diesem sind jedoch keine Parkplätze ausgezeichnet, noch ist es eine Zufahrt zu solchen. Unsere Gemeinde behauptet aber strikt, dass unser Gelände dazu gehört und verteilt Strafzettel wegen "falsch Parkens" unserer eigenen Fahrzeuge auf unserem Grundstück mit der Ausrede "Wir können nicht allen anderen einen Strafzettel geben und euch nicht".

Jetzt ist die Frage: Wenn unser Grundstück nichts mit den Parkplätzen und deren Zufahrt zu tun hat, können die das Grundstück trotzdem als "öffentlichen Verkehrsraum" einfach so vereinnahmen oder liegen für einen solchen Begriff genaue definitionen vor ?? Wo kann ich so etwas evt. nachlesen ???

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