-BtmG-

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
skuzy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
-BtmG-

Hallo , ich habe vom Amtsgericht post bekommen..

Auszug:

"..Der Angeklagte wird daher beschuldigt ,

- als heranwachsender -

unerlaubt mit Betäubungsmitteln handel getrieben zu haben ,

strafbar als ... gemäß §§ 1 Abs. 1 , 3 Abs. 1 Nr 1 , 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG , 1 , 105 JGG."

..mir wird vorgeworfen 2g Haschisch verkauft zu haben (haben noch 10g gefunden bei mir , aber das is auf eis gelegt weil Handel vor geht , bei der vernehmung stand ich unter Drogen ( Haschisch ) hab aber der Ausage zugestimmt . Ich sag mal so .. ich weis ich aber garnichts mehr von 2g die ich verkauft haben soll.. kommt man damit durch wenn ich nix mehr weis ? , zB. weil ich unter drogen stand oder schock.. ?

..was hat mich zu erwarten in der Verhandlung ? , hab schiss :/..


..hoffe ihr könnt mir bissl weiter helfen , thx schonmal..


[P.S.] - Ich war sehr geständig und habe dealer verraten. -

---------
MfG skuzy

-- Editiert von skuzy am 16.06.2004 14:29:59

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
skuzy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hab von nem betroffenen gehört ich solls net machen , weil die ja keine beweise haben..

..hoffe einer der Ahnung hat kann was dazu sagen thx..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Keine Beweise ??? Sie haben einen der besten Beweise den es gibt: Dein Geständnis!


Ein Anwalt nützt Dir jetzt auch nix mehr.


Ich war sehr geständig und habe dealer verraten

Toll, dann hat die Polizei ja alles was sie braucht.

Der/die vernehmende(n) Beamte(n) wird/werden als Zeuge aussagen, daß Du sehr "aufgeräumt" warst, und genau wußtest, was Du sagst.

Außerdem werden sie aussagen, daß Du über Dein Recht zur Aussageverweigerung belehrt wurdest, und Du das auch im Protokoll unterschrieben hast.

Eine "verbotene Vernehmung-(smethode)" nach § 136a StPO liegt nicht vor,
denn das wäre in diesem Fall nur gegeben, wenn Du "nicht mehr weißt, was Du redest".

Berufungen darauf werden iaR als Schutzbehauptungen zurückgewiesen, zumal wie gesagt, der oder die Polizisten das Gegenteil sagen werden, da sie Dich idF gar nicht hätten vernehmen dürfen.


Soweit so gut.

Strafmildernd wird man Dir zugute haltend, daß Du die Dealer verraten hast (§ 31 BtmG).

Von daher wird es nicht allzu schlimm werden, wahrscheinlich Sozialstunden, mit Glück wird sogar komplett von Strafe abgesehen. (Diese Möglichkeit gibt der § 31 BtmG her --> nicht zu verwechseln mit § 31a BtmG)


Du wirst später allerdings noch als Zeuge gegen die Dealer aussagen müssen, insofern diese angeklagt werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 16.06.2004 22:48:42

-- Editiert von !streetworker! am 16.06.2004 22:51:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
valuation
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ein Anwalt hilft Dir jetzt auch nichts mehr??? Also, das finde ich überhaupt nicht.

Wenn Du wirklich nicht mehr genau weisst was Du gesagt hast, solltest Du m. E. in jedem Fall einen Anwalt konsultieren und sei es nur um Akteneinsicht zu bekommen. Schliesslich ist es wichtig ganz genau zu wissen, was Dir und warum es Dir vorgeworfen wird.

Also m. E. nichts ohnen Deinen Anwalt...
Unüberlegt genug ohne ausgesagt zu haben, aber dann solltest Du jetzt so überlegt sein bei Gericht nicht ohne zu erscheinen!!!!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

natürlich bist Du bei einem Anwalt mit 500 Euro dabei, und das bei diesem "dramatischen" Tatvorwurf...
Ich würde mich da eher Bob anschließen.
Übrigens werden bei Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz keine Verfahrenskosten erhoben - vom Gericht wohlgemerkt, vom Anwalt schon...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn Du wirklich nicht mehr genau weisst was Du gesagt hast, solltest Du m. E. in jedem Fall einen Anwalt konsultieren und sei es nur um Akteneinsicht zu bekommen.

Wenn es so ist, dann ja Anwalt.

Ich hatte seinen Beitrag aber so aufgefaßt, daß er schon selber weiß was er gesagt hat, nur sich jetzt damit "rausreden" will, vor Gericht, daß er so stoned war, daß er nicht mehr wußte, was er redet. Und damit wird er keinen Erfolg haben, wenn die Polizei aussagt, daß er bei klarem Verstand war. Und das werden sie m.E. -wie gesagt- sagen, weil sie ihn anderenfalls gar nicht hätten vernehmen dürfen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
skuzy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm.. *verirrt , was soll ich nun am besten tuhen , mit zozialstunden kann ich leben.. .


.. Frage : Wenn die mich fragen an wenn ich verkauft hab , sag ich dann , na an irgendweinen typen auf ner party kann mich aber nicht mehr genau dran erinnern . das müste reichen oder ..? ..und stehen die nicht in der Beweispflicht das ich 2g verkauft hab ? ..reicht das "geständnis" aus ?

-------------
MfG skuzy

-----------------
"[:::be::smarT:::][:::kb:::]"

-- Editiert von skuzy am 19.06.2004 00:03:09

-- Editiert von skuzy am 19.06.2004 14:41:35

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