§ 670 BGB Fahrtkostenerstattung Auslan Vorstellun

17. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)
§ 670 BGB Fahrtkostenerstattung Auslan Vorstellun

A hat ein Vorstellungsgespräch in Belgien für eine Stelle in Südafrika. Die Firma ist ein Deutsch-Belgisches Unternehmen mit über 40 Filialen weltweit. Hauptsitz ist in Deutschland. A hatte Vorstellung bei Tochterfirma.

A wurde nicht eingestellt und schrieb an die Filiale in Belgien um Fahrtkostenersatz zu bekommen. Die Firma verweigert dies mit der Begründung § 670 BGB Ersatz für Aufwendungen zählt nicht da das Gespräch in der Filiale Belgien statt fand. A schrieb an die Deutsche Hauptfiliale und dort wurde eine Erstattung ebenfalls verweigert. Hat A Anrecht auf Ersatz seiner Fahrtkosten (700 Kilometer Fahrt). Wenn ja mit welcher rechtlichen Begründung?

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Doppelpost.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen