zuständiges gericht ?

2. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nikla
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
zuständiges gericht ?

Hallo und guten Morgen...

nach einer schlaflosen Nacht, bräuchte ich eine Auskunft.

Gestern kam die Klageschrift meiner vollj. Tochter, von dem Gericht, in dem sie wohnt. Ich wohne in einem anderen Gerichtsbezirk, glaube ich zu mindest.

Was mich jetzt aber irgendwie irritiert, ist eigentlich der erste Satz der Klage: Da der Unterhaltsverpflichtete im Zuständigkeits Bereich des Gerichtest wohnt... etc.

Meine Frage nun, welches Gericht ist den Zuständig, das Famileiengericht in dessen Bezirk ich wohne, oder das, in dem meine Tochter wohnt ??



Gruß vom Rhein

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Gericht wo deine Tochtewr wohnt ist zuständig....

Grüße

tomtom

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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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