muß eine wohnung ,die der arbeitgeber bezahlt, in die unterhaltsberechnung mit aufgenommen werden, obwohl der arbeitnehmer schon an der 890€ grenze liegt
wohnung-unterhalt
13. Februar 2006
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Frage vom 13. Februar 2006 | 13:38
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 15x hilfreich)
wohnung-unterhalt
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#1
Antwort vom 13. Februar 2006 | 13:57
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 2x hilfreich)
Der Arbeitgeber zahlt die Miete fuer den Arbeitnehmer/Unterhaltspflichtigen ? Na klar, muss das beruecksichtigt werden, ist ja wohl Teil des Arbeitslohns oder nicht ? Und von den 890 Euro muss der Unterhaltspflichtige ja dann auch keine Miete mehr zahlen. Fuer die Unterhaltsberechnung einfach die vom Chef bezahlte Miete mit zum Einkommen rechnen und aus dem Gesamtbetrag den Selbstbehalt rausrechnen und sehen, was uebrig bleibt.
#2
Antwort vom 13. Februar 2006 | 14:30
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
In dem Selbstbehalt ist eine Miete von etwa 360€ eingerechnet.
Heißt, jeder muß von seinen 890€ noch die Miete bezahlen. Demnach müßte in diesem Fall, wie der Vorschreiber schon schrieb, die Mietzahlungen auf den Lohn gerechnet werden.
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