verzicht auf rechte aus dem Unterhaltstitel

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
jbauer1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
verzicht auf rechte aus dem Unterhaltstitel

Guten Abend,
habe eine Frage zum Thema Unterhalt.
Mein ExMann hat regelmäßig Unterhalt bezahlt. es besteht ein Unterhaltstitel. Nun hatte mein exmann einen Schlaganfall und ist arbeitsunfähig, bekommt rente. habe einen Brief von seinem Anwalt bekommen im letzten jahr. habe eine Verzichtserklärung unterschrieben das ich auf die Rechte aus dem unterhaltstitel verzichte und er dann 80,00 euro unterhalt bezahlt da ich mehr verdient habe und nicht darüber nachgedacht habe was in der zukunft ist und ihn nicht mehr belasten wollte mit klage und so-. nun wollte ich unterhaltsvorschuss beantragen dieses mir abgelehnt wurde weil ich eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.
würde gerne wissen ob ich diese Verzichtserklärung wiederrufen kann ?? ist die aussage des Jugendamts rechtes? was kann ich tun.

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo jbauer1,

Ich nehme an du hast auf Kindesunterhalt verzichtet?

Ein Verzicht auf Kindesunterhalt für zukünftige Unterhaltszahlungen dürfte ungültig sein.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jbauer1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja genau es geht um Kindesunterhalt. und in der Verzichtserklärung stand das ich als gesetzliche Vertreterin des kindes auf die rechte aus dem unterhaltstitel verzichte und dafür 80,00 euro unterhalt von ihm bekomme. verstehe nur nicht wieso die unterhaltsvorschusskasse nicht zahlt wenn er zahlungsunfähig ist und weil ich diese Erklärung unterschrieben habe. das setzt ihn doch nicht frei von Unterhaltszahlungen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von jbauer1):
das setzt ihn doch nicht frei von Unterhaltszahlungen


In Höhe des Betrages der die 80 Euro übersteigt, schon. Was sonst soll eine Verzichtserklärung bewirken.

Aber der § 1614 BGB hilft Dir weiter. Beruf Dich darauf und erkläre die Verzichtserklärung für die Zukunft für unwirksam.

Berry

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich denke mal, die Mutter hat nicht auf Unterhalt verzichtet, sondern auf die Geltendmachung von Unterhalt aus dem Titel. Das ist ein Unterschied.

wirdwerden

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