verheiratet, aber getrennt leben nach LAT (Living Apart Together)

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
verheiratet, aber getrennt leben nach LAT (Living Apart Together)

Hallo,
wir sind verheiratet, wohnen seit 2016 jeder in einer eigenen Wohnung und leben nach dem Modell LAT, zu
deutsch "getrennt zusammen leben". Scheint in D wenig bekannt bzw. genutzt zu werden. Wir lassen uns nicht scheiden. Getrennt leben gemeldet haben wir uns nicht. Wozu? Was soll das bringen?
Sind beide in die 60er, ich Rentner, Frau nächstes Jahr Rente.
Dazu Fragen:
Wo finde ich gesetzliche, rechtliche Angaben zum Familienstand?
Laut Wikipedia gibt es "getrennt leben" nicht, man ist verheiratet. Der Text im BGB zum Thema getrennt ist zu grob dargestellt. Scheinbar ist in D die Sichtweise dafür zu rückständig.
Wir haben gemeinsame Konten, Depot (Aktien, Festgeld), Giro hat jeder. Familienfeiern, Freizeit auch Urlaub verbringen wir viel zusammen.
Zum BGB passt ja unser jetziges Leben nicht. Im Internet findet man Aussagen, teils auf Anwaltsseiten,
dass, wenn man sich regelmäßig trifft, gemeinsame Geldanlagen besitzt, dies nicht als getrennt gewertet wird.
Gibt aber auch gegenteilige Meinungen. Nur, wenn Anwälte nicht mal wissen, wo es lang geht, was soll der normale Bürger damit anfangen.
Habe was gelesen, dass man nach drei Jahren automatisch geschieden wird.
Wer macht das?
Wer will uns zwingen vor Gericht zu gehen?
Wir betrachten uns als verheiratet und wohnen lediglich in eigener Wohnung.

Der Grund für die Fragen ist, das Finanzamt spinnt, wollen Einzelveranlagung.
Ist dieser angebliche Familienstand sogar eine Erfindung vom Finanzamt?
Gut, FA eigentlich anderes Thema.



-- Editiert von kokon am 29.09.2018 14:12

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Habe was gelesen, dass man nach drei Jahren automatisch geschieden wird Da haben Sie Unfug gelesen - eine Scheidung setzt voraus, daß ein Ehepartner sie beantragt (oder beide). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html
Wer macht das? Niemand.
Wer will uns zwingen vor Gericht zu gehen? Ebenfalls niemand.

-- Editiert von muemmel am 29.09.2018 14:46

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist dieser angebliche Familienstand sogar eine Erfindung vom Finanzamt? Nö. Dauerndes Getrenntleben ist auch im BGB zu finden, mit welchem das Finanzamt ja nun nichts zu tun hat, als eine der Voraussetzungen für eine Scheidung. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1567.html

-- Editiert von muemmel am 29.09.2018 14:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

WElche Lebensform man wählt, da hält sich der deutsche Staat, dem Himmel sei Dank, raus. Und es gibt in Deutschland offiziell keine formelle Trennung wie etwa in vielen US-Staaten, in welchen ein Trennungszeitpunkt registriert sein muss. Die Dreijahresfrist bedeutet lediglich, dass ab dieser Zeit der Trennung auch nicht einvernehmlich geschieden werden kann, also auch gegen den Willen eines Eheteils. Aber ein Antrag muss immer gestellt werden, und das können nun mal nur die Ehepartner.

Ab einem gewissen Alter und einer entsprechenden Dauer der Ehe (scheint bei Euch ja der Fall zu sein) ist es wirtschaftlich ohnehin oft sinnvoller, eben verheiratet zu bleiben. Wenn es etwa um Witwer/Witwenrente geht oder um Erbschaftssteuer. Vielleicht in der Richtung mal beraten lassen.

Ansonsten, nicht verunsichern lassen, ist doch alles im grünen Bereich.

wirdwerden

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von kokon):
Der Grund für die Fragen ist, das Finanzamt spinnt, wollen Einzelveranlagung.


Tatsächlich gibt es in der Steuererklärung beim Familienstand die Auswahl: "dauerhaft getrennt lebend".

Was "getrennt lebend bedeutet" wird im § 1567 BGB Getrenntleben bestimmt:

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht UND ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

Wenn keiner der beiden Ehepartner die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, dann seid ihr VERHEIRATET. Punkt. Eine Zwangscheidung durch das Finanzamt gibt es nicht. :)

Ihr kreuzt also beim Familienstand "verheiratet" an. Denn das entspricht dem aktuellen Ehestand.

Ihr könnt leben und wohnen wie und wo ihr wollt. Das geht niemanden etwas an. Schon gar nicht die Finanzbehörde. Und wenn euch die gemeinsame Veranlagung verweigert wird, dann solltet ihr dagegen ganz einfach Widerspruch einlegen und notfalls euer Recht einklagen.

Sachen gibt's ... :)

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#5
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Erst mal danke für die Antworten.
Das BGB muss jeder zugeben ist wenig aussagekräftig, eher unbrauchbar. Es gibt mehr Gemeinsamkeiten in einer Ehe, als die häusliche Gemeinschaft. Interessieren nun Geldanlagen, Urlaub ... oder nicht, alles unklar.

Eigentlich driften wir hier jetzt ab.
Ja, Finanzamt verweigert die Zusammenveranlagung wegen getrennter Wohnung. Wir tragen immer verheiratet ein, egal wo was wir ausfüllen. Habe Erklärung für Finanzamt vorbereitet.

-- Editiert von kokon am 29.09.2018 17:33

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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Oh, nach diesem Posting kommen mir dann aber doch einige Zweifel !

Das sieht mir jetzt so aus, als wenn ihr DOCH getrennt leben würdet. Ihr seid das ganze Jahr über keinen einzigen Tag zusammen ? Ihr habt zwar gemeinsame Konten und Anlagen aber ansonsten geht ihr euch konsequent aus dem Weg ?

Wenn das so ist, dann liegen die Dinge natürlich anders ! Dann lebt ihr dauernd getrennt.

Im Jahr der Trennung könnt ihr noch gemeinsam veranlagt werden. Im Folgejahr der Trennung geht das nicht mehr. Und da spielt das keine Rolle, ob ihr gemeinsame Konten habt oder nicht. So langsam verstehe ich den Zinnober mit dem LAT. :)

Wieso könnt ihr nicht wenigstens 6 Wochen zusammenleben ? Wenn das tatsächlich nicht möglich ist, dann lebt ihr getrennt ! Punkt. Und dann könnte euch das Finanzamt möglicherweise schon zu recht die gemeinsame Veranlagung verwehren.

Wie das sich jetzt genau verhält dürfte von den Umständen eures Falles abhängen.

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#7
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir sind schon mehrere Tage im Jahr zusammen. Dieses Jahr im Urlaub in Norwegen, zwar mit erwachsenem Sohn, aber ca. 15 Tage. Mit der Fähre von Kiel nach Oslo in einer Kabine, dann Ferienhaus. Bei Familienfeiern sind es auch paar Stunden. Im Februar und vor 14 Tagen zu Rockkonzerten mit Übernachtung, im Doppelzimmer bzw. Ferienwohnung. Wöchentlich mehrere Telefonate. Wenn notwendig, auch nur wandern treffen wir uns schon.
Also es gibt einige Gemeinsamkeiten.

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