vaterschaft - müssen wir an den Kuckucksvater die Gelder für die vergangenen Jahren zurückzahlen?

1. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
chiaramoon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vaterschaft - müssen wir an den Kuckucksvater die Gelder für die vergangenen Jahren zurückzahlen?

mein Freund hat erfahren das er Vater eines fast sieben jahre alten jungens ist. Sie lernten sich damals kennen und lieben doch sie war in einer Partnerschaft, doch er war immer auf Montage. Sie wurde Schwanger und erzählte meinem Freund damals das das Kind von ihrem Partner ist und sie ihn heiraten wird.
Nach 6 Jahren wurde festgestellt das er nicht der Vater sein kann und es wurde ein test gemacht und das bestätigte es. nun weiss mein Freund und ich nicht was auf uns zu kommt. müssen wir an den Kuckucksvater die Gelder für die vergangenen Jahren zurückzahlen? Was muss er bezahlen? Kann er obwohl er nicht der biologische Vater ist das Kind überhaupt so einfach aberkennen also der expartner?
Kann mir jemand helfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Ja, wenn bewiesen wurde, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist, ist die Sachlage klar.
Die Mutter kann jetzt klagen und die Durchführung eines Vaterschaftstestes verlangen damit evtl. bewiesen wird, dass dein Freund der leibliche Vater ist. In diesem Falle kann vom Exmann der Kindesmutter Unterhalt von deinem Freund rückwirkend ab Geburt verlangt werden.

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