hallo,
ich habe bei gericht nun erreicht dass ich meinen sohn an den wochenenden bekomme dass urteil soll mir die tage zugehen es wurden für diese entscheidung zwei gutachter eingesetzt die beide beurteilt haben dass ich ein guter vater bin usw.
nun schreibt mir aber komischer weise das jugendamt ich soll mich mit ihnen in verbindung setzten um zu esprechen wie der besuchskontakt für beide seiten zu regeln ist
der richter sagte aber dass er dies festsetzt wann und wie ich meinen sohn bekomme was zählt nun dass vom Gericht oder dass vom jugendamt?
vielen dank
urteil
6. September 2005
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Frage vom 6. September 2005 | 11:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
urteil
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#1
Antwort vom 6. September 2005 | 12:12
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 8x hilfreich)
Hy guest,
da hat sich wohl was überschnitten...
Natürlich zählt das Urteil! Schreib doch einfach dem JA einen netten Brief und schildere die Sachlage und falls schon vorhanden, mit dem Urteil als Kopie.
Wenn die dann noch was wollen, werden die sich sicher bei dir melden.
Gruß
Susi5
#2
Antwort vom 6. September 2005 | 14:02
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
ein kleiner Anruf beim JA wäre billiger und schneller....
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