urteil

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-175
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
urteil

hallo,
ich habe bei gericht nun erreicht dass ich meinen sohn an den wochenenden bekomme dass urteil soll mir die tage zugehen es wurden für diese entscheidung zwei gutachter eingesetzt die beide beurteilt haben dass ich ein guter vater bin usw.
nun schreibt mir aber komischer weise das jugendamt ich soll mich mit ihnen in verbindung setzten um zu esprechen wie der besuchskontakt für beide seiten zu regeln ist
der richter sagte aber dass er dies festsetzt wann und wie ich meinen sohn bekomme was zählt nun dass vom Gericht oder dass vom jugendamt?
vielen dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hy guest,

da hat sich wohl was überschnitten...

Natürlich zählt das Urteil! Schreib doch einfach dem JA einen netten Brief und schildere die Sachlage und falls schon vorhanden, mit dem Urteil als Kopie.

Wenn die dann noch was wollen, werden die sich sicher bei dir melden.

Gruß

Susi5

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

ein kleiner Anruf beim JA wäre billiger und schneller....

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