unverheiratet & schwanger - ich will mich trennen.

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2010 00:45:55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
unverheiratet & schwanger - ich will mich trennen.

hallo,

ich bin von meinem freund schwanger (30. woche) und habe vor mich zu trennen.

wir waren 2 jahre zusammen, haben davon 1 jahr zusammengewohnt.

in wie weit ist er mir unterhaltspflichtig? ist er das überhaupt?

und das wichtigste:
im januar kommt das kind.
darf ich dann überhaupt 100 km weit weg ziehen (in meine alte heimat) ?
wie sieht das dann mit dem sorgerecht bzw. aufenthaltsbestimmungsrecht aus?

kann er mir das kind einfach wegnehmen und/oder alleiniges sorgerecht beantragen, wenn er für sein anderes kind nichtmal das alleinige hat und dieses kaum sieht?

vielen dank schonmal im voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Solange das Kind nicht auf der Welt ist, kannst Du hinziehen, wo Du willst. Der Kindsvater ist dem Kind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, Dir auch, bis das Kind etwa drei Jahre alt ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi April,

Voraussetzung ist aber die Leistungsfähigkeit des Vaters und der Kindesunterhalt ist vorrangig zu leisten.

Hast du schon darüber nachgedacht, dass ein Kind auch den Vater braucht, um seelisch gesund aufzuwachsen? Ist dir klar, dass das Kind und Vater ein Recht auf Umgang miteinander haben?

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

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#3
 Von 
guest-12306.11.2010 00:45:55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@mikkian:
ich habe ja nich gesagt, dass er das kind nich sehen darf, ich habe lediglich andere fragen gestellt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi April,

ich habe doch auch gar nicht gesagt, dass du gesagt hast...

Dennoch, bei einem Säugling sind häufige, dafür aber kürzere Kontakte üblich, um eine Beziehung aufbauen zu können. Du wirst mir sicher nicht widersprechen, dass das zumindest schwierig darstellbar sein wird, wenn die einfache Entfernung schon 100 km beträgt.

Ach ja, das Sorgerecht und damit das ABR als Teil des Sorgerechts liegt erst einmal bei dir. Ihr könntet aber auch eine Sorgerechtserklärung vereinbaren, dann habt ihr es gemeinsam. Und... ich meine, der Vater kann das GSR auch einklagen und wird es erhalten, wenn nicht schwerwiegende (Kindeswohl-)Gründe dagegen sprechen.

Damit sollten deine Fragen beantwortet sein...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

-- Editiert am 05.11.2010 09:01

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.11.2010 00:45:55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn man es schafft sein anderes kind was 600 km entfernt sieht jedes zweite we fliegen zu lassen, dann wir man auch in der lage sein entweder ne stunde mit der bahn oder 45 minuten mitm auto zu fahren für 100 km ;)

ich denke da auch an das wohl meines kindes.

finde es schade, dass die welt gleich immer das schlimmste denkt-

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo april,

der KV ist für das Kind unterhaltspflichtig bis es nicht mind. 18 Jahre erreicht hat. Für dein Unterhalt muss er sorgen bis das Kind 3 jahre alt ist, auch wennn ihr nicht verheiratet seid.

Nach der geburt kriegst du als nichverheiratete automatisch alleineiges SR, er müsste selbst ein geteiltes SR beantragen, wozu du dann zustimmen muss.

Solltest Du alleiniges SR und damit auch ABR behalten, kannst Du ziehen wohin dir lieb ist, er hat nichts zu sagen.

Du kennst ihn am besten um zu beurteilen, was das beste für das Kind wäre.

Am besten, gehst du sofort zum Jugendamt und .beantragst Du die Beistandschaft. Sie werden Dich auch (hoffentlich) gut dazu beraten.

LG Evelyn

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
wenn er für sein anderes kind nichtmal das alleinige hat und dieses kaum sieht?


quote:
wenn man es schafft sein anderes kind was 600 km entfernt sieht jedes zweite we fliegen zu lassen


Was denn nun, liebe April??? Regelmäßiger Umgang des Vaters mit dem ersten Kind oder "kaum sehen"??

quote:
ich denke da auch an das wohl meines kindes.


Das ist schön, aber es ist nicht dein, sondern euer Kind....

quote:
finde es schade, dass die welt gleich immer das schlimmste denkt-




Warum wohl???

Und warum wird auf Denkanstöße immer gleich so unwirsch reagiert? Ein kurzer Dank und /oder ein "hab ich mir schon überlegt" würden doch eigentlich reichen, oder???







-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Also: regelmäßiger Umgang bedeutet lediglich alle 2 Wochen, 2 Jahre usw...
Kann also auch voraussetzen, daß der Umgang selten ist. ;-)

Gibt es nicht ein neues Gesetz, daß die Kindsmutter ohne Heirat nicht mehr automatisch das alleinige Sorgerecht hat? *kratz*

Du bist Anfang 20, laut Nickname. Ich empfehle dir den Gang z.B. zu Pro Familia, Caritas,.... die können dich am besten beraten.

Beistandschaft würde ich zur Not nur beantragen, wenn er die Vaterschaft anzweifelt. Aber das kann man auch über Anwälte machen. Das Jugendamt sollte man sich nicht so lapidar ins Haus holen, vor allem nicht, wenn man jung ist, sich getrennt hat.....

-- Editiert am 05.11.2010 20:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo April,

quote:
darf ich dann überhaupt 100 km weit weg ziehen


Natürlich kannst du umziehen. Solange du das alleinige SR ausübst.
Könnte sich aber ändern.
Nur... die Frage nach dem Umgang solltest du dir auch gefallen lassen.
Schließlich verursachst du die Entfernung zwischen Vater und Kind.
Bist du gewillt oder in der Lage, die Kosten dafür zu tragen?

Die nämlich kann der Vater ansonsten von seinem Einkommen abziehen, so dass für dich weniger über bleibt.

quote:
in wie weit ist er mir unterhaltspflichtig?


Dein Elterngeld wird bis auf einen Freibetrag von 300€ voll auf deinen Bedarf angerechnet. Dieser liegt in Höhe deines bisherigen Einkommens.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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