unterhaltzahlungen vom vater

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)
unterhaltzahlungen vom vater

Hallo ihr, ich weiß nicht ob ich hier in dieser kategorie richtig bin.

Mein Vater arbeitet in der Gerüstbaufirma meines Opas, da jetzt Winter ist, kriegt er wie fast jeder Bauarbeiter vorrübergehend ALG I. Nun meint er jedoch, das er kein unterhalt mehr zahlen müsse weil er ja seinen "selbsterhalt" hat.

Dass er einen Selbsterhalt von 800€ hat weiß ich ja, nur er brauch nicht mal die hälfte des geldes zum leben!!
Er wohnt bei seiner Freundin, die freundin kassiert stütze und er ist inoffiziell dort, gemeldet bei seinem vater(meinem opa), deshalb brauch er auch keine miete zahlen da ja keiner was von weiß.

Generell hat er schon sehr unregelmäßig unerhalt gezahlt und wenn überhaupt, nie vollständig.
Nur jetzt ist er halt der Meinung das er bis april gar nichts mehr zahlt.

Meine Mutter hat jetzt schon probleme mit ihrem gehalt ( 900€ netto, davon 500€ miete und dann 400€ für auto, rechnungen und 3 personen) über die runden zukommen und verzichtet daher selbst manchmal aufs essen, aber das kann es ja auch nicht sein -.-

Beim Anwalt war sie schon nur das dauert auch alles seine zeit und der anwalt versucht es bis jetzt noch außergerichtlich zu klären.

Mama möchte auch ungern die freundin meines vater da mit reinziehen weil sie bei der ganzen sache ja eigentlich nichts zutun hat.

weiß jemand einen rat für mich bzw meine mutter?

lg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater arbeitet in der Gerüstbaufirma meines Opas, da jetzt Winter ist, kriegt er wie fast jeder Bauarbeiter vorrübergehend ALG I. Nun meint er jedoch, das er kein unterhalt mehr zahlen müsse weil er ja seinen selbsterhalt hat.

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Wenn Ihr kein Titel habt muss er es auch nicht zahlen, es sei denn er würde freiwillig zahlen! Mit dem Selbstbehalt hat er natürlich recht!
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Dass er einen Selbsterhalt von 800€ hat weiß ich ja, nur er brauch nicht mal die hälfte des geldes zum leben!!
Er wohnt bei seiner Freundin, die freundin kassiert stütze und er ist inoffiziell dort, gemeldet bei seinem vater(meinem opa), deshalb brauch er auch keine miete zahlen da ja keiner was von weiß.

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Glaub mir, wenn es hart auf hart kommt wird er natürlich Miete zahlen :engel:
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Generell hat er schon sehr unregelmäßig unerhalt gezahlt und wenn überhaupt, nie vollständig.

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Das ist doch lobenswert, obwohl er nicht muss!
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Meine Mutter hat jetzt schon probleme mit ihrem gehalt ( 900€ netto, davon 500€ miete und dann 400€ für auto, rechnungen und 3 personen) über die runden zukommen und verzichtet daher selbst manchmal aufs essen, aber das kann es ja auch nicht sein -.-
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Das Kindergeld hast Du vergessen, bei 3 Personen gehe ich mal von 2 Kids aus!
Das sind dann nochmal 154 €.
Ein Auto...........!!!!! , ist mittlerweile ein Luxusobjekt!
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Mama möchte auch ungern die freundin meines vater da mit reinziehen weil sie bei der ganzen sache ja eigentlich nichts zutun hat.

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Sie bekommt doch stütze, was will man da holen?
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Freundliche Grüße

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#2
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi, ich glaube du hast meine frage vielleicht nicht so ganz verstanden? mein vater ist unterhaltspflichtig da ich erst 17 bin, und was meinen Sie mit ,,Wenn Ihr kein Titel habt muss er es auch nicht zahlen, es sei denn er würde freiwillig zahlen! " ?

p.s. meine mutter zahlt natürlich ihr auto selber worauf sie auch angewiesen ist weil ihre arbeitsstelle in einer anderen stadt ist.

-- Editiert von ziege1990 am 04.01.2008 09:34:21

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#3
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dich schon verstanden!
Natürlich ist dein Vater Unterhaltspflichtig, aber Du hast doch selbst geschrieben das er ein Selbstbehalt von 800€ hat, der eigentlich unterschritten ist, denn 900€ stehen ihm zu.

Einen Titel würdet ihr beim Jugendamt, oder falls ihr klagt, bei Gericht bekommen. Wenn überhaupt!!
Damit könntet Ihr eine Pfändung vornehmen, monatlich.
Aber wovon?

Freundliche Grüße

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Ziege,

der Unterhalt wird nicht nur nach dem Einkommen des *Schlechtwetter-Geldes* berechnet, sondern nach einem ganzen Jahr.
Man nehme das Gesamt-Einkommen des letzten Jahres + Urlaubs- + Weihnachtsgeld + Steuerrückerstattung und teile durch 12.
Nach diesem Schnitt wird gerechnet.

Mit deiner Volljährigkeit sieht das anders aus.
Was machst du? Schule?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

achso ok. ja er behauptet er hat nur 800euro aber es sind immer noch mehr als 1000euro die er zur freien verfügung hat durch etliche schwarzarbeiten zusätzlich usw.

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die aber nicht zu beweisen sind.Und damit leider nebensächlich...

-----------------
"gruß azrael"

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Schwarzarbeit muss nachgewiesen werden, kannst du das?

Mit 800€ läge er sogar jetzt noch über dem SB von 770€. So hoch ist er nämlich bei Nicht-Erwerbstätigkeit.
Einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt er auch noch, da ist es durchaus möglich, dass der SB durch das Zusammenleben mit seiner Freundin gesenkt werden kann.

Macht mal beim Anwalt ein bisschen Dampf.

Wer ist die dritte Person bei euch im Haushalt?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 04.01.2008 12:10:17

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Gibt es denn jetzt einen Titel oder nicht ?
Denn wenn nicht könnte er wirklich die Zahlungen einstellen !
Dann aber fix zum Anwalt un einen erstellen lassen !

Sonst kommt es noch öfter vor das er mal zahlt und mal nicht !

LG

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#9
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi, also die dritte person in unserem haushalt ist mein bruder.
meine mutter hat am 8.1. wieder einen termin beim anwalt. der regelt das nämlich auch gerade mit der scheidung und das wird dann auch gerichtlich ausgetragen da er genug zeit hatte sich beim anwalt zu melden um es außergerichtlich zu regeln.
meiner mutter ist es nur wichtig, das er für mich und meinen bruder zahlt. sie verzichtet auf ihren unterhaltsanspruch.

nein beweisen kann ich es leider nicht mit der schwarzarbeit.

aber danke für eure antworten

und @ schwesterchen

mit der schule bin ich jetzt fertig, momentan bin ich noch ausbildungssuchend. So viel ich weiß muss mein vater, solang ich keine ausbildung habe, nur bis zu meinem 18.lebensjahr zahlen, danach erst wieder wenn ich eine ausbildung habe. so hat es unser anwalt gesagt.

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ja Ziege,

da hast du richtig gehört:
Ab Volljährigkeit besteht nur ein Unterhaltsanspruch, wenn eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert wird.
Also: Dahinterklemmen.

Deine Mutter hätte eh keinen Anspruch, also kann sie getrost darauf verzichten.:)

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

wieso hat sie kein anspruch drauf? vom anwalt wurden die finanzen beiderseits geprüft und gesagt sie könnte unterhalt verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

na weil dein Papa 1.)nicht Leistungsfähig wäre.
2.) Nach dem neuen Gesetz Du alt genug bist um nicht mehr betreut zu werden, also kann Deinen Mama arbeiten (es muss ja keiner mehr auf Dich aufpassen).

Sobald Du 18 bist, muss auch Deine Mutter ihr Einkommen offen legen da beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind. Sie kann dies zwar durch die gestellte Unterkunft und Verpflegung nachkommen aber als KV würde ich es darauf ankommen lassen und Dir ebenfalls eine Unterkunft mit Verpflegung anbieten.

Ach ja, ab 18 muss dein Papa Dir das Geld überweisen und nicht Deiner Mama, das heißt wenn es zum Streit kommt musst du vor Gericht gehen oder Deiner Mama eine Vollmacht geben. Das Kindergeld gehört ab 18 auch Dir.

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Verlangen kann sie viel ,wird nur nix bei rum kommen .
Erst kommst du ,und wenn DU den vollen Satz kriegst und DANN noch was übrig bleibt ,kriegt sie was .
Da der Fall aber nunmal so liegt ,das nicht einmal du den vollen Unterhalt kriegst ,kriegt sie erst recht nichts .

Außerdem betreut sie kein Kind unter 3 Jahre ,so das ihre Eigenverantwortung gefördert werden soll .

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