unterhaltsverpflichtet?

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
clincelia
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)
unterhaltsverpflichtet?

Hallo an das Forum,

ich (50 Jahre alt) werde noch in diesem Jahr meinen Freund (61 Jahre alt) heiraten. Mein Einkommen als Angestellte beläuft sich auf ca. 1500,00 netto , seines auf ca. 800,00 netto aus selbständiger Tätigkeit (Fensterputzer).

Der Sohn meines Partners (20 Jahre alt) hat die Mittlere Reife gemacht, dann eine Ausbildung absolviert und letztes Jahr das Fachabitur (mit ziemlich schlechten Noten) gemacht. Direkt nach dem Fachabi im letzten Jahr ist der Sohn ausgezogen. Seitdem gammelt er nur herum und kifft jeden Tag. Seit einigen Wochen wissen wir, daß er bereits seit dem 13. Lebensjahr täglich intensiv kifft.

Er hat keine Perspektive für sein weiteres Leben und schläft den ganzen Tag, "hängt dann mit coolen Kumpels ab", macht aber sonst überhaupt nichts.

Meine Frage nun: Bin ich als Ehefrau in spe mit meinem Einkommen verpflichtet, gemeinsam mit meinem Ehemann diesen Sohn zu finanzieren, weil unser gemeinsames Einkommen dann eine gewisse Grenze übersteigt? Mit Verlaub: ich kenne diesen Menschen überhaupt nicht.

Und sind wir verpflichtet, den Sohn bei uns wohnen zu lassen, wenn unser Haus die räumlichen Voraussetzungen bietet? Er ist ja erst 20 Jahre alt (obwohl er Schulabschluß, eine Ausbildung und zusätzlich Fachabitur hat). Und falls ja, können wir verlangen, daß er abends Bericht erstattet über seine Bewerbungsversuche im Laufe des Tages? Können wir ihn morgens um 7.00h, wenn wir das Haus zur Arbeit verlassen, ihn ebenfalls raussetzen bis zum Abend?

Vielen Dank im voraus für sachdienliche Antworten.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

...Und sind wir verpflichtet, den Sohn bei uns wohnen zu lassen, wenn unser Haus die räumlichen Voraussetzungen bietet?...
Nein, er ist volljährig und ihr könnt ihn jederzeit rausschmeißen.

Er hat eine Ausbildung absolviert und somit ist man nicht mehr unterhaltsverpflichtet.

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo clincelia,

so ganz konnte ich jetzt nicht nachvollziehen, wo der Sohn deines Mannes wohnt? Wohnt er bei euch? Was ist mit seiner Mutter?

Unterhaltspflichtig seit ihr bzw. dein Mann nicht mehr, da er eine abgeschl. Ausbildung hat. Du bist zu keinem Zeitpunkt für den Sohn unterhaltspflichtig gewesen bzw.auch zukünftig nicht.
Problematisch wird es mit dem ausziehen bzw. rausschmeißen (was ich in eurem Fall gut verstehen kann)
Selbst wenn er ausziehen wollte, so wird es schwierig Hartz 4 zu beantragen,denn bis zum 25. Lebensjahr wird (bis auf wenige Ausnahmen) auf die Eltern verwiesen.Also indirekt muss dein Mann weiter für ihn aufkommen und so schnell ist nicht mit ausziehen vor allem wo ihr über genügend Platz verfügt.

Es hilft nur Geldhahn zudrehen,- dann muss er etwas unternehmen. Wenn er aber schon abhängig von Drogen (ich denke es ist nicht NUR kiffen)dann müsste da wohl einen Therapie erfolgen sonst sehe ich schwarz für euch und für ihn. Er ist schließlich schon 20 jahre und muss so langsam auf eigenen Beinen stehen (sollte er zumindestens).
Geht es wirklich nicht mehr - wird er wohl auf der Straße landen....aber wem ist damit wirklich geholfen???:(

Gruß und viel Glück Thessa


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die ArGe, die für AlgII zuständig ist, ist weder befugt noch berechtigt, festzustellen, ob oder dass Eltern hier zum Unterhalt verpflichtet sind.
Das stellt ein Familiengericht fest.
Also wird die ArGe zwar versuchen, den Vater da hineinzuziehen, aber es ist dringend zu raten, alle Angaben zum Einkommen zu verweigern und darauf hinzuweisen, dass die Unterhaltpflicht mit der Ausbildung erfüllt ist.
Dann muß der junge Mann gegen seinen Vater vor dem Familiengericht klagen, und da sieht doch die gängige Rechtssprechung so aus, wie cruncc beschrieben hat.

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#4
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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