hallo,
ich habe einen unterhaltstitel von 1993.
Darin steht:
den Regelunterhalt-zuzüglich -27- v.H. des Regelbedarfs in folgender Höhe zu bezahlen vom 13.Lebensjahr bis Vollendung des 18 Lebensjahres 416,00DM.
Zur Hälfte anzurechnende Sozialleistungen 35,00DM
Regelunterhalt 383,00DM.
Zuschlag v.H. des Regelbedarfs von 112,86,DM = 495,86DM
gerundet 496,00 DM
so steht es auf der VaAnUr. von 17.08.1993
eine neuberechnung durch die KM ist bisher nicht erfolgt worden.
wofür steht die (-27-) ??
ist dieser titel noch gültig??
danke
unterhaltstitel von1993
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
dh.253,60€ wäre im moment der tatsächlich unterhalt!!??
km verlangt jetzt 365,00€ nach der neuen DT08 ,wäre ja auch echt heftig.
z.Z. zahle ich 288,00€ + alle 2 monate 25,00€ taschengeld
kleidung für das kind bekomme ich für die We's oder ferien nicht mit,dh die muß ich auch noch zahlen damit ich etwas an kleidung im haus habe.....
so richtig kann das nicht sein oder??
danke
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--- editiert vom Admin
Moin,
Taschengeld wird nicht beim Unterhalt eingerechnet, das ist dein Privatvergnügen.
Wenn der Titel aus 1993 ist dürfte dein Kind etwa 15 Jahre alt sein. Ist dein Kind nicht in der Lage sich ein paar Klamotten fürs WE oder die Ferien zusammen zu packen?
Bei einem bestehenden Titel von 127% hast du über Jahre viel zu wenig gezahlt. 288 € sind grade mal 100% nach der neuen Tabelle.
Warum hast du nur so wenig gezahlt? Wenn laut deiner Umrechnug 253 € zu zahlen wären, wer hat dann festgesetzt das du 288 € zahlst?
Wie hoch ist denn dein Verdienst? Hast du noch weitere Kinder?
Hallo, würd mich auch mal interessieren, wie alt denn das Kind ist. Wenn es über 18 Jahre alt ist, wäre der Titel ja abgelaufen.
lg
Unterhaltstitel sind nicht automatisch bis zum 18. Lebensjahr begrenzt...
Grüsse
Ne ,nicht automatisch ,aber in diesem Fall schon .Steht schließlich oben mit drin .
Wollte das gestern abend auch noch geschrieben haben ,fand es aber zu offensichtlich ,das er dann abgelaufen ist
LG
hallo,
also das kind ist noch 14 Jahre sonst keine weiteren kinder.
ich habe im schnitt 1400€, hab noch keine jahresabrechnung
fahrstrecke einfach 14 km.
die 288€ habe ich nach der alten dt07 bezahlt und die km wollte es so.
aufgrund der tatsache das das kind bei mir wohnen will habe ich letztes jahr versucht das halbe sorgerecht zu bekommen und das abr
was aber voll daneben ging, in diesem zuge hatte sie die lohnabrechnungen von 07 eingefordert.
jetzt fordert sie eben nach der neuen dt08 365€.
klar könnte er die klammoten zusammenpacken,wenn die km ihn lassen würde......
danke
Hi,
365 € halte ich für ein wenig zu hoch gegriffen. Vermutlich wird es hinterher auf Stufe 2, 309 € hinauslaufen.
Ach ja, sobald dein Bengel 14 ist kann er die Klamotten zusammenpacken, ob die KM will oder nicht.
Ich würde die KM bitten eine Neuberechnung zu beantragen, kann sich für dich eigentlich nur günstiger auswirken da du ja anscheinend weniger verdienst als bei der ersten Berechnung.
1400€ - 5% = 1330 Euro. Schau mal in die Tabelle.
LG Henriette
"Ach ja, sobald dein Bengel 14 ist kann er die Klamotten zusammenpacken, ob die KM will oder nicht."
wie soll ich das verstehen??
wenn die km das nicht will,will sie nicht
Ab 14 können die Kids mitentscheiden, bei wechem Elternteil sie leben wollen. Ein Verbot des einen Elternteils geht dann - rein rechtlich - nicht mehr so einfach...
Grüße
--- editiert vom Admin
"Ab 14 können die Kids mitentscheiden, bei wechem Elternteil sie leben wollen. Ein Verbot des einen Elternteils geht dann - rein rechtlich - nicht mehr so einfach..."
der meinung war ich auch,aber das kind wurde nicht mal vom gericht befragt!!
nun warte ich erst mal auf die dinge die da kommen werden, vielen dank an alle
911er
(man(n)darf ja mal träumen....
Hi 911er,
das Kind wurde im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens nicht befragt?? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Oder ging es *nur* um die Scheidung?
Grüße
hey,
wir waren nicht verheiratet.
es ging um das halbe sorgerecht und das aufenhaltsbestimmungsrecht weil das kind unbedingt bei mir wohnen will.
....ich wurde dermaßen vor gericht zerlegt das ich ganz böse gedanken bekommen habe....
dervom jugendamt den ich zuvor um hilfe gebeten habe wurde für befangen erklärt....
totale niederlage an allen fronten...
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" 911er
(man(n)darf ja mal träumen.... "
Ohje, das ist bitter. Ich denke, eine Befragung durch das Gericht ist nicht vorgeschrieben, kann auch durch das Jugendamt erfolgen. Wenn der aber wiederum für befangen erklärt wurde ...
Es ist immer wieder unglaublich, wie es im Familienrecht zugeht!
Lass dich nicht unterkriegen.
Grüße
wenn man bis zum hals inder sch....e steckt,
sollte mann den kopf nich hängen lassen
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" 911er
(man(n)darf ja mal träumen.... "
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