unterhaltsberechnung bei selbständigen

19. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
o815hexe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhaltsberechnung bei selbständigen

hi,
ich bin seit 1996 geschieden, mein sohn ist jetzt 16. der vater zahlte widerwillig, kümmert sich überhaupt nicht, obwohl er bis vor wenigen monaten luftlinie ca. 50 m entfernt wohnte. nun zu meiner frage: mein sohn jobbte und daraufhin kam der vater auf die idee, das verdiente geld auf den unterhalt anzurechnen, worauf ich das jugendamt um hilfe bat. nun haben sich die fronten verhärtet. er verlangt eine neuberechnung des unterhaltes, hat aber gut vorgesorgt. vor ca. 3 monaten hat er einen bmw auf seine jetzige lebensgefährtin überschrieben. jetzt hat er noch 2 autos. um "geld anzulegen" hat er eine immobilie in österreich gekauft/finanziert, arbeitet jetzt nur noch alle 14 tage für 1 woche um sein einkommen zu verringern. in seiner freien woche fährt er nach österreich.
wie schaut das bei der unterhaltsberechnung aus? mein sohn lernt ab 1.9. und aus diesem grund will er auf jeden fall keinen (kommt er nicht durch), bzw. stark verringerten unterhalt zahlen. bisher bekam ich 312euro.
wer hat ähnliches erlebt, bzw. kann mir sagen wie es speziell mit der reduzierten arbeit und der immobilie berechnet wird. er meint fahrtkosten nach ö, sowie die finanziellen belastungen die aus dem immo-kauf resultieren kann er absetzen??

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5 Antworten
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#1
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

hallo, wenn dein ex bis jetz unterhalt bezahlte, gab es einen titel? welchen unterhalt will dein ex jetzt zur anrechnung heranziehen, den KU oder den BU? gruß L.

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#2
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo reike, wäre ja trotzdem interessant, ob überhaupt Bu bezahlt wurde....
gruß L.

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#4
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
o815hexe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo lastbutleast,
einen titel habe ich noch in dm. vor ein paar jahren wurde, nachdem der unterhalt altersmäßig nie erhöht wurde, eine prozentuale anpassung und die umstellung auf euro gemacht. so kam der betrag von 311 euro zustande. zur zeit liegt der vorgang beim jugendamt die die beistandschaft haben. was mich interessiert: es spielen ja sehr viele faktoren mit rein in die neuberechnung bei einem selbständigen. habe ich da irgendeine art der kontrolle was mein ex angibt oder angegeben hat? ich habe ja weitaus mehr wissen wie und wo das geld fließt oder geflossen ist als das amt.
bin für alle infos dankbar.
:???:

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