unterhalt: was sind "berücksichtigungsfähige schulden?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
unterhalt: was sind "berücksichtigungsfähige schulden?

hallo!
in den anmerkungen zur kindesunterhalt-düsseldorfer tabelle 2005 (aus dem internet)
steht: Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen?
ich bin unterhaltspflichtig gegenüber meinem unehelichen minderjährigen kind und studiere noch. da ich bafög- und studienabschlusskredit-schulden sowie schulden bei der bank und privat habe bzw. haben werde nach ende meines studiums, möchte ich gerne wissen, ob diese schulden auch "berücksichtigungsfähig" sind. bzw. möchte ich wissen, welche schulden denn "berücksichtigungsfähig" sind?
ich freue mich über eure antworten oder tips, wo ich mehr erfahren kann!!!
danke, roblo

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ab und zu hilft googeln, bevor man fragt. :grins:

Schau mal unter www.adovexpert.de/h_schuld.htm

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 07.01.2007 20:13:03

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

dank an astrid helen für den tip mit advoexpert! hast ja recht. :grins:
dennoch: leider geht es dort meines verständnisses nach nur um unterhaltberechnungen bei scheidungen und (ex-)ehepartnern. es geht vorrangig um schulden, die während der ehe gemacht wurden.
dies ist bei mir ja nicht der fall. ich habe ein uneheliches kind und frage mich, ob demnach meine anderen schulden keine rolle spielen, da sie nicht während oder für eine ehe entstanden sind.
heisst das also, von meinem selbstbehalt werde ich dann noch die anderen schulden begleichen müssen oder sie stunden müssen und zinsen in kauf nehmen müssen - also wenn das bafög zurückgezahlt und der ausbildungskredit werden müssen, ich aber noch kein genügend hohes einkommen habe? weiss etwas über diese situation?

und noch eine andere frage:
die düsseldorfer tabelle bezieht sich ja auf die unterhaltspflicht gegenüber zwei kindern und einer/m ex-ehepartner. kann ich die beträge auch für meine situation irgendwo heraus lesen? muss ich mit zuschlägen/abzügen bei den beträgen rechnen? kann mir das JA da weiterhelfen?

danke für antworten!

robin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dedda11
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, meine Freundin hatte das gleiche Problem. Der Vater ihres unehelichen Kindes wollte sich vor den Unterhaltszahlungen drücken. Die Schulden die er hatte bevor das Kind zur Welt kam, bzw. die er in der Beziehung zur Kindesmutter gemacht hat, wurden als berücksichtigungsfähig anerkannt. Alle Schulden die er nach der Trennung von der Kindesmutter machte wurden nicht mehr berücksichtigt.
Aber dazu kann auch das zuständige Jugendamt Auskunft geben.
gruß
dedda11

3x Hilfreiche Antwort

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