Unterhalt - wie lange ist eine Verjährung für KU?

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
mahala
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt - wie lange ist eine Verjährung für KU?

habe eine frage. bekannter muss unterhalt fuer sein kind(8 jahre)zahlen. er lebt in der dom rep seit ca 4 monaten.niemand hat seine adresse.wie lange ist eine verjaehrung fuer KU? bzw.kann das mit seiner rente(er ist jetzt 57)spaeter verrechnet werden.er will auf keinen fall nach D zurueck.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten,
2. familien- und erbrechtliche Ansprüche,
3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
5. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, und
6. Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.(2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 2 regelmäßig wiederkehrende Leistungen oder Unterhaltsleistungen und Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist.


Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
mahala
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

danke fuer die hilfe,werde das so weiterleiten. ich bin auch mit seiner handlungsweise einverstanden,aber er ist guter freund von mir.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
ich bin auch mit seiner handlungsweise einverstanden,aber er ist guter freund von mir.


Ich hoffe, es handelt sich hier nur um einen Tippfehler, und es fehlt das "nicht".

Ich find so eine Einstellung zum :kotz:
Hoffentlich wird er im Alter mal bedürftig und will dann Unterhalt von seinem Sohn. Den dürfte er nämlich in dem Fall schwerlich kriegen.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#6
 Von 
Thunder05
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit ich weiß kann dieser Titel aber auch nach 30 Jahren verlängert werden.

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Möchte nochmals meinen Beitrag aus dem gleichlautenden anderen T. wiederholen: Heißt der Mensch vielleicht zufällig Berger?
[color=red]Dr.Ücke Berger[/color]? :kotz:

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#8
 Von 
mahala
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry,habe das wort NICHT vergessen.er heisst auch nicht dr.ueckeberger,handelt aber leider so.
er hat ausserdem keinen kontakt zu seiner "familie".
danke nochmals fuer die antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mahala
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry,habe das wort NICHT vergessen.er heisst auch nicht dr.ueckeberger,handelt aber leider so.
er hat ausserdem keinen kontakt zu seiner "familie".
danke nochmals fuer die antworten.

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