nabend zusammen,
ich bekomme seit anfang des jahres immer wieder schreiben vom jugenamt und von sozialamt zur regelung des unterhaltes. in beiden schreiben wird immer eine andere summe gefordert die ich zahlen soll. beim jugenamt ( bezug nehmend auf das unterhaltsvorschussgesetz ) soll ich die kosten auf das konto des jugendamtes überwiesen ( 164 Euro ) , bei dem sozialamt (128 Euro für meinen sohn und 270 Euro für meine ex ) direkt an meine ex.
kann mir bitte jemand erläutern warum diese forderungen so unterschiedlich sind? und warum ich zwei forderungen zu zahlen habe ?
unterhalt / sozialamt / jugendamt
29. Juni 2003
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Frage vom 29. Juni 2003 | 19:47
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt / sozialamt / jugendamt
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#1
Antwort vom 2. Juli 2003 | 16:50
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Martin
die 126 Euro vom Jugendamt sind die Unterhaltsleistungen die vom Jugendamt an dein Frau gezahlt werden.
Das Sozialamt rechnet anders-Sie rechnen aus was mann zum Leben benötigt und was am Ende fehlt, wird auf deinen Sohn und deine Frau aufgeteilt.
Du solltet aufgrund deine Einkommens dier beim Jugendamt ausrechnen lassen, was du an deinen Sohn an Unterhalt zu Zahlen hast.Vieleicht wäre das am besten.
Wenn du Unterhalt an deinen Sohn zahlst, lässt dich das Sozialamt dann auch in ruhe.
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"Mfg
Nathalia"
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