unterhalt netto , hae?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
natoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt netto , hae?

hallo ihr lieben ,

vielleicht weiss einer Rat ,,
meine Tochter aus erster Beziehung bekommt unterhalt vom Vater
199 Euro im Monat ,
199 Euro , da der Kindsvater dagegen angegangen ist da er eine erneute Ausbildung angefangen hat damals und darum ein paar Euronen weniger bezahlen wollte , naja ..
sie ist jetzt inzwischen 6 Jahre alt geworden und müsste demnach mehr unterhalt bekommen , nach Düsseldorfer tabelle
245 Euro netto , für den verdienst bis 1500 Euro ,
da er mit der Ausbildung schon fertig ist und auf jedenFall mehr Geld verdient, laut düsseldorfer tabelle sogar 262 Euro netto ,
so und nun zu meinem Hauptproblem , da ich im Ausland wohne bekomme ich kein Kindergeld für meine Tochter , aber beim unterhalt wird die Hälfte vom Kindergeld miteinberechnet ,
musste ich dann nicht eigentlich den vollen Satz bekommen , also nicht netto quasi ... oder liege ich da falsch ,


vielen dank ,,

lg

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, ist der Unterhalt tituliert. Ist das ein statischer Titel (eher selten) oder ein dynamischer (eher üblich)? Also: Wird der Unterhalt als fester Betrag (199 EUR) benannt oder wird auf eine Stufe der Düsseldorfert Tabelle bzw. auf den Regelunterhalt Bezug genommen ... (z.B. 100% vom Regelunterhalt).

In letzterem Fall (dynamischer Titel) erhöht sich der Unterhalt automatisch, wenn das Kind eine neue Altersgruppe erreicht! Sonst (statischer Titel) nicht.

Das Kindergeld spielt in deinem Fall m.E. allerdings keine Rolle. Denn es wird offensichtlich nach der 1. Stufe der DDT bezahlt und somit findet KEINE Anrechnung des Kindergeldes statt.

Aber eine Frage habe ich noch: war denn der Kindesvater damit einverstanden, dass du mit dem Kind ins Ausland ziehst?

Grüße


-----------------
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#2
 Von 
natoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ,

im Titel steht das ab 6 Jahren der unterhalt mehr wird ..

ich habe alleiniges sorgerecht ,
er zahlt nur , mit seinem Kind wollte er nie was zu tun haben ,
als ich musste natürlich nachweise bringen für das Visum meines Kindes bei der Einwanderungsbehörde , das ich es mit nehmen darf ,,


lg

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-als ich musste natürlich nachweise bringen für das Visum meines Kindes bei der Einwanderungsbehörde ----


Es könnte sogar sein, dass der Kindesvater mit 199,-EURO zuviel Unterhalt zahlt, es ist abhängig von der Ländergruppeneinteilung.

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#4
 Von 
natoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt habe ich nochmal eine frage ,,
bei mir steht im Titel ,,,

ab dem ./2002 in Höhe von 121 Prozent der 1. altersstufe gem. 1 regeleBetrag verordnung bezüglich des an rechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind in Höhe von zeit 177 Euro ...

ab dem 7.2003in Höhe von 121 Prozent der jeweiligen Altersstufe gem 1 Regelbetrag Verordnung
auf den unterhalt ist das haelftige Kindergeld für das erste Kind anzurechnen soweit dieses zusammen mit dem unterhalt 135% des regelbetrages übersteigt .

änderungen aufgrund der Alterstufe treten ein 2008 und 2014 ...

ich werde da ehrlich gesagt nicht schlau daraus ,,


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#5
 Von 
natoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wir sind in america wenn das hilf , da ist es genau so teuer wie in deutschland ..

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

In welchem Teil von Amerika?
Weil....Amerika reicht von Feuerland bis Kanada.

In Nicaragua z.B. wäre nur 1/4 des Kindesunterhaltes fällig.

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#7
 Von 
natoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

usa , amerika , vereinigte staaten ,,

das amerika

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die USA gehört zur Ländergruppe 1, also wird der Unterhalt berechnet, als wäre das Kind in Deutschland.
Auf 245,-EURO komme ich auch....

Er, der Kindesvater, kann den Unterhalt von der Steuer absetzen. Vielleicht sollte man ihn darauf hinweisen.:)

Das nachfolgende Beispiel ist nicht ganz zutreffend, zeigt aber, dass der hälftige Kindergeldanteil abgezogen wird:

Beispiel 3: Frau und Kind leben in den USA, was die ehelichen Lebensverhältnisse prägt oder geprägt hat (Bedarf im Verbund). Nach der Tabelle der Verbrauchergeldparitäten und Devisenkurse liegt das Verhältnis von Verbrauchergeldparität und Devisenparität im Mittel etwa bei - 25% (s. Rn. 24). Die Unterhaltsberechnung (Unterhalt = Bedarf) ergibt bei einem bereinigten Inlandseinkommen des Pflichtigen von 2650 EUR einen Unterhalt für
das Kind :
265 (342-77) EUR
die Ehefrau:
989 (2650-342 = 2308 × 3/7) EUR


-- Editiert von meri am 08.01.2008 16:26:53

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#9
 Von 
natoll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antworten ,
ich habe nun auch mal mit dem Jugendamt gesprochen ,
auf meine frage , da ich ja kein Kindergeld mehr bekomme , und der Vater nun auch nicht die Hälfte des Kindergeldes auf den unterhalt abziehen darf ,
konnte mir die Dame auch nicht viel sagen ,
sie meinte nur sie denkt schon das der Vater den vollen Satz zahlen muss also netto 254 Euro nach Tabelle plus
77 Euro Kindergeld ,
aber mit "vielleicht "
möchte ich eigentlich den Vater auch nicht darauf ansprechen .
sie meinte auch sobald der vater mehr verdient muss er auch mehr unterhalt zahlen .

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