unterhalt nach neuheirat....etc pp.

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
vergesslich2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
unterhalt nach neuheirat....etc pp.

hallo 1-2-3 mitglieder.

ich wende mich an euch mit einer komplizierten unterhaltsangelegenheit.

zur situation.
ich war seit 2010 geschieden und habe aus dieser ehe 2 kinder (aktuell 10 und 7). unterhalt habe ich immer 400!€ ueberwiesen plus 150€ kleidungsgeld fuer die kinder.
jetzt habe ich anfang dezember neu geheiratet und heute legte mir meine ex eine neuberechnung hin mit 544€ fuer die beiden. bitte nicht denken das ich das nicht zahlen will, aber....ich werde in paar tagen nochmals vater und meine neue frau hat noch 3 kinder (3, 4, 10) wo der vater keinen unterhalt zahlt und der unterhaltsvorschuss jetzt eingestellt wurde. also bekommt sie da nur noch die 558€ kindergeld. wenn unser baby geboren wird sind es dann 773€ kindergeld plus 375€ elterngeld.

so. seit der hochzeit sind wir 3/5 in der steuerklasse wobei ich steuerklasse 3 habe mit ausgezahltem lohn von 1972,45€ monatlich.

jetzt die fage, wie berechnet man jetzt den unterhalt und kann das stimmen mit den 544€??

ich bitte um eure hilfe u d bedanke mich fuers lesen und freu mich auf eure antworten.

grus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Dein SB ggü. den minderjährigen Kindern beträgt 1.000€.

Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum Alter von 11 Jahren beträgt 272€. Mal 2 sind das 544€. Die Forderung ist also richtig.

Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass für das neue Kind 225€ berücksichtigt werden müssen, bist Du in der Höhe auch leistungsfähig.

Die Kinder Deiner neuen Frau, finden in der Berechnung keine Berücksichtigung.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vergesslich2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen dank fuer deinr schnelle antwort.

wie verhaelt sich das mit dem haelftigem kindergeld? meine ex hat aus 1. ehe 2 kinder und aus unserer ehe ebenfalls 2. jetzt steht auf ihrer berechnung fuer kind 3 und kind 4 nur 184€ kindergrld obwohl sie fuer meine grosse 190€ bekommt u d fuer meinen kleinen 215€

da passt die rechnung mit 544€ aber nicht oder?

lg

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo vergesslich2013,

Laut Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarf pro Kind 364€.

Von diesem Betrag kann der Unterhaltsverpflichtete den

halben Kindergeldbetrag abziehen( hier 92€).Der jeweilig

Zahlbetrag wäre dann pro Kind 272€.

Wenn sie mehr Kindergeld als 184€/Kind bekommt, kannst du den Mehrbetrag m.E. auch zur Hälfte abziehen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 29.12.2013 10:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vergesslich2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo.

danke dann weiss ich da bescheid und werde das so machen und ihr dann den unterhalt ueberweisen.

schoenen tag und lg

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

für Kind 3 wäre dann ein Zahlbetrag von 269€, und für Kind 4 ein Zahlbetrag von 256,50€ zu leisten. zusammen 525,50€.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

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