hallo 1-2-3 mitglieder.
ich wende mich an euch mit einer komplizierten unterhaltsangelegenheit.
zur situation.
ich war seit 2010 geschieden und habe aus dieser ehe 2 kinder (aktuell 10 und 7). unterhalt habe ich immer 400!€ ueberwiesen plus 150€ kleidungsgeld fuer die kinder.
jetzt habe ich anfang dezember neu geheiratet und heute legte mir meine ex eine neuberechnung hin mit 544€ fuer die beiden. bitte nicht denken das ich das nicht zahlen will, aber....ich werde in paar tagen nochmals vater und meine neue frau hat noch 3 kinder (3, 4, 10) wo der vater keinen unterhalt zahlt und der unterhaltsvorschuss jetzt eingestellt wurde. also bekommt sie da nur noch die 558€ kindergeld. wenn unser baby geboren wird sind es dann 773€ kindergeld plus 375€ elterngeld.
so. seit der hochzeit sind wir 3/5 in der steuerklasse wobei ich steuerklasse 3 habe mit ausgezahltem lohn von 1972,45€ monatlich.
jetzt die fage, wie berechnet man jetzt den unterhalt und kann das stimmen mit den 544€??
ich bitte um eure hilfe u d bedanke mich fuers lesen und freu mich auf eure antworten.
grus
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unterhalt nach neuheirat....etc pp.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Dein SB ggü. den minderjährigen Kindern beträgt 1.000€.
Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum Alter von 11 Jahren beträgt 272€. Mal 2 sind das 544€. Die Forderung ist also richtig.
Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass für das neue Kind 225€ berücksichtigt werden müssen, bist Du in der Höhe auch leistungsfähig.
Die Kinder Deiner neuen Frau, finden in der Berechnung keine Berücksichtigung.
LG nero
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vielen dank fuer deinr schnelle antwort.
wie verhaelt sich das mit dem haelftigem kindergeld? meine ex hat aus 1. ehe 2 kinder und aus unserer ehe ebenfalls 2. jetzt steht auf ihrer berechnung fuer kind 3 und kind 4 nur 184€ kindergrld obwohl sie fuer meine grosse 190€ bekommt u d fuer meinen kleinen 215€
da passt die rechnung mit 544€ aber nicht oder?
lg
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Hallo vergesslich2013,
Laut Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarf pro Kind 364€.
Von diesem Betrag kann der Unterhaltsverpflichtete den
halben Kindergeldbetrag abziehen( hier 92€).Der jeweilig
Zahlbetrag wäre dann pro Kind 272€.
Wenn sie mehr Kindergeld als 184€/Kind bekommt, kannst du den Mehrbetrag m.E. auch zur Hälfte abziehen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 29.12.2013 10:57
hallo.
danke dann weiss ich da bescheid und werde das so machen und ihr dann den unterhalt ueberweisen.
schoenen tag und lg
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Hallo,
für Kind 3 wäre dann ein Zahlbetrag von 269€, und für Kind 4 ein Zahlbetrag von 256,50€ zu leisten. zusammen 525,50€.
LG nero
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