mein sohn ist seit 4/05 azubi mit einem netto v. durchschnittl. 600 euro. sein vater hat die letzten jahre keinen unterhalt bezahlt u.ich habe keinen eingeklagt (kein titel o.ä.)
vor kurzem habe ich ihn gebeten, die unterhaltszahlungen wieder zu beginnen, was er verneint hat. im nachhinein erfuhr ich so nebenbei, dass angebl. KEIN anspruch auf unterhalt besteht, wenn das kind ein "so hohes" eigenen einkommen hat. man sagte mir, dass der vater in dem fall ein imenz hohes einkommen habe müsste, um unterhaltspflichtig zu sein. ich kann das gar nicht glauben ): kann jemand helfen?? danke
-----------------
"S.K."
unterhalt f. azubi?
21. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2006 | 15:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt f. azubi?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2006 | 15:39
Von
Status: Student (2621 Beiträge, 485x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.723
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten