unterhalt berechnung

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)
unterhalt berechnung

Hallo zusammen hätte ein paar fragen
Meine frau hat sich getrennt sind nun seit dem 1.1.016 auch offizel räumlich getrennt.Sie ist in de wohnung geblieben mit denn 2 kinder 15 und 18 sind nicht meine leiblichen, zusammen haben wir keine ich habe eine eigene wohnung.aus kostengründen sind wir zu einen anwalt gegangen der und beraten hat was auf uns zukommt wie das läuft und was gemacht werden muss.sie reicht nun die scheidung ein weil sie prozzeskostenhilfe bekommen würde ich würde es nicht bekommen.der anwalt hat nun mein einkommen und eine nunfallrente die ich bekomme zusammengerechnet 1807 plus 176 euro gleich ca.1980 euro.meine frau arbeit als demenzbegleitung kriegt laut ihren abrechnung ca.580 und nebenjob mit ca.290.sie wird aber mehr stunden bekommen und verdient dann mehr.kindergeld 2 mal von188,unterhalt von 340 vom leiblichen vater für die kleine und kostgeld vom 18 jährigen von 270 euro wird nicht angerechnet hat der anwalt gesagt.der unterhalt wird vom durchnitt der letzten 12 monate berechnet meinte er und die differenz was ich mehr verdiene davon wird der unterhaalt berechnet bei mir wären das ca.396 hat er gesagt zweidrittel davon.meine meinefrau meinte letztes jahr mit steuerklasse bleiben wir erst mal so also 3 plus 0,5 (KInd )ich und sie 5.Wir hatten uns da ich noch diverse sachen zahle für sie auf 100 euro monatlich geeinigt.nun kamm sie im januar macht sie nicht sie wird die steuerklasse ändern auf 4.weil die 100 euro kein ausgleich für sie sind da sie mehr stunden machen kann.alles gut ich komme auch in die 4 (war bei finanzamt und habe mich beraten lassen der meinte auf jeden fall machen da mann nicht weis ob sie in 017 eine einzelveranlagung macht oder nicht die kann jetz viel erzählen und so mit der 4 wäre ich auf der sicheren seite.muss ich jetz trotzdem die 396 euro zahlen ob wohl sie mehr verdienen wird ? ich muss doch jetz auch für eine eigene wohnung miete zahlen.da auch meine steuerklasse sich ändert werde ich dann nur ca.1562 bekommen plus die rente176 euro kann das wirklich sein? was gibt es eventuell damit die summe die ich zahlen muss nicht so hoch ist. danke im voraus david

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo david610,

wenn du den Text mit Satzzeichen, sowie Groß-/Kleinschreibung versiehst, werde ich dir gerne antworten.

Absätze wären auch von Vorteil.

So ist das für jeden Leser eine Zumutung.

lg
edy



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#2
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry hatte nicht drauf geachtet. Ich hoffe diesmal ist besser.Hallo zusammen hätte ein paar Fragen.
Meine Frau hat sich von mir getrennt, sind nun seit dem 1.1.2016 auch offiziell räumlich getrennt. Sie ist in der Wohnung geblieben. Mit denn 2 Kinder 15 und 18 Jahre alt , sind nicht meine leiblichen. Zusammen haben wir keine, ich habe eine eigene Wohnung, aus Kostengründen sind wir zu EINEN Anwalt gegangen, der uns beraten hat, was auf uns zukommt wie das läuft und was gemacht werden muss.Sie reicht nun die Scheidung ein weil sie prozeskostenhilfe bekommen würde, ich würde es nicht bekommen.Der Anwalt hat nun mein Einkommen und eine Unfallrente die ich bekomme zusammengerechnet, 1807 plus 176 euro gleich ca.1980 euro, meine Frau Arbeitet als Demenzbegleitung kriegt laut ihren Abrechnung ca.580euro und Nebenjob mit ca.290. Sie wird aber mehr stunden bekommen und verdient dann mehr.Kindergeld 2 mal von188=340 euro Unterhalt vom leiblichen Vater für die kleine, und Kostgeld vom 18-jährigen von 270 Euro wird nicht angerechnet hat der Anwalt gesagt.Der Unterhalt wird vom durchnitt der letzten 12 Monate berechnet , meinte er und die Differenz was ich mehr verdiene. Meine Frau meinte letztes Jahr mit Steuerklasse lassen wir erst mal so also 3 ich und sie 5. Wir hatten uns da ich noch diverse Sachen zahle für sie auf 100 Euro monatlich geeinigt.Nun kam sie im Januar... Sie wird die Steuerklasse ändern auf 4weil die 100 Euro kein Ausgleich für sie sind da sie mehr stunden machen kann.alles gut ich komme auch in die 4 (war bei Finanzamt und habe mich beraten lassen der meinte auf jeden Fall machen da Mann nicht weiß ob sie in 2017 eine Einzelveranlagung macht oder nicht die kann jetzt viel erzählen und so mit der 4 wäre ich auf der sicheren Seite.muss ich jetzt trotzdem die 396 Euro zahlen ob wohl sie mehr verdienen wird ? ich muss doch jetzt auch für eine eigene wohnung Miete zahlen.da auch meine Steuerklasse sich ändert werde ich dann nur ca.1562 bekommen plus die Rente176 Euro kann das wirklich sein? Was gibt es eventuell damit die summe die ich zahlen muss nicht so hoch ist. Danke im voraus.

-- Editiert von david610 am 08.01.2016 11:48

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo david,

Also dein Schreibstil ist weiterhin grauenhaft.

Du solltest als Berechnungsgrundlage, dein Einkommen nach der Steuerklassenänderung nehmen.

Dieses muss dann noch bereinigt werden.(entstandene Schulden vor oder während der Ehe, KM-Geld zur Arbeit usw.)

Natürlich rechnet der Anwalt zum Vorteil deiner Frau (ist ja ihr Anwalt).

lg
edy


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#4
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo Edy

ist das Rechtens das, ich als Grundlage das Einkommen nach der Steuerklassenänderung nehme ,darf ich das ?.Gemeinsame Schulden sie hat alles auf ihren Namen gekauft,und von ihrem Konto Bezahlt .Ich hatte ihr dann monatlich was gegeben damit die Anschaffungen Bezahlt wurden.Wir hatten kein gemeinsames konto während der Ehe.Wenn das so ist würde ich, eine neuen Termin mit dem Anwalt nehmen und meiner noch Frau und würde ihm,das erst mal sagen das er Falsch berechnet hat.Er sollte Bitte denn Unterhalt nach dem neuen Einkommen berechnen.Also nach der neuen Steuerklasse .


-- Editiert von david610 am 08.01.2016 15:40

-- Editiert von david610 am 08.01.2016 15:47

-- Editiert von david610 am 08.01.2016 15:51

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo David,

Gemeinsame Schulden sind es nur wenn beide gemeinsam unterschrieben haben (Mietvertrag,Darlehen usw.)

oder eine Rechnung auf beide ausgestellt wurde.

Auch in der Ehe kann jeder seine eigenen Schulden machen.

lg
edy

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#6
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo Edy

So gesehen habe ich keine Schulden, habe nichts bei ihr Unterschrieben.Mietschulden sind keine da , Darlehen auch nicht. Was du vorhin geschrieben hast mit dem Unterhalt ausrechnen nach der Steuerklassenänderung ist das Rechtens,macht mann das so,oder ist das nur ein versuch ?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Da Ihr wohl verheiratet wart/seid (die Beiträge sind ja nicht lesbar), werden das wahrscheinlich wohl gemeinsame Schulden sein. Alles, was für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurde, das sind im Innenverhältnis auch gmeinsame Schulden.

wirdwerden

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#8
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo david,
Also dein Schreibstil ist weiterhin grauenhaft.
Du solltest als Berechnungsgrundlage, dein Einkommen nach der Steuerklassenänderung nehmen.
Dieses muss dann noch bereinigt werden.(entstandene Schulden vor oder während der Ehe, KM-Geld zur Arbeit usw.)
Natürlich rechnet der Anwalt zum Vorteil deiner Frau (ist ja ihr Anwalt).
lg

Hallo Edy
Muss der Anwalt als Grundlage,mein neues Einkommen nehmen, wäre das rechtens? Wie er sagte,wird er nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet.Bin bischen verunsichert weil du, oben geschrieben hast (DU) also ich müste es als grundlage nehmen der Anwalt auch?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da Ihr wohl verheiratet wart/seid (die Beiträge sind ja nicht lesbar), werden das wahrscheinlich wohl gemeinsame Schulden sein. Alles, was für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurde, das sind im Innenverhältnis auch gmeinsame Schulden.
wirdwerden


Hallo danke für die ANtwort ,was meinst du mit innenverhältnis???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es muss gegebenenfalls von Dir bezahlt werden, wenn es im Rahmen der Haushaltsführung erworben wurde.
Ein Beispiel aus der Praxis: Mann ist Einkaufsmuffel, Frau geht und kauft neuen Wohnzimmerschrank. Schrank wird aufgebaut, das ist normale Haushaltsführung. Mann haftet zumindest gegenüber der Frau, aber auch der Verkäufer kann an den Mann herantreten.

Frau plant Trennung. Kauft Schrank, bunkert den bis zur Trennung im Keller, zieht dann mit Schrank aus. Mann haftet weder gegenüber Möbelhaus, noch gegenüber der Frau, Teil wurde nicht für die gemeinsame Haushaltsführung erworben.

wirdwerden

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