unterhalt ab 18 ausbildung

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt ab 18 ausbildung

hallo liebe forum mitglieder,
bin neu hier und nach allem was ich nun in diesem wertvollen forum gelesen habe verwirrt mich doch einiges sehr. ich möchte hier mal ein paar daten preisgeben mit der hoffnung mich ein wenig zu informieren.

ich habe einen 18jährigen sohn der bei der mutter lebt.
mein sohn ist in der ausbildung im ersten lehrjahr und verdient netto 550 euro.
die mutter meines sohnes hat vermutlich einen geringfügigen job, das weis ich aber nicht. das kindergeld geht direkt auf ihr konto.
ich habe monatlich 2400 netto.

so nun rechne ich mal, und bitte korrigieren wenn ich was falsch mache.

laut düsseldorfer tabelle ist der kindesunterhalt meinerseits 476 euro.
abzug ausbildungsvergütung 550 euro - 90 euro = 460 euro
abzug kindergeld = 154
=======
wäre also (minus) 138 euro
heisst das jetzt ich muss gar keinen unterhalt bezahlen?
da ich annehme dass die mutter meines sohnes nichts verdient, vielleicht geringfügig beschäftigt ist habe ich sie nicht eingerechnet.

ich frage desshalb. momentan zahle ich ca. 90 euro. dies wurde vom jugendamt errechnet als er mit 17 jahren in die ausbildung kam.

weitere frage.
urkunde über die verpflichtung zur unterhaltszahlung.
bei mir steht da nichts über befristet oder unbefristet, woran sene ich das?

so, aber nun fürs erste genug gefragt.
wenn dies so wie oben richtig sein sollte werde ich aber noch weitere fragen haben.

ich bedanke mich im voraus

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

der Rechnung nach brauchst du keinen Unterhalt mehr zahlen da der Bedarf des Volljährigen gedeckt ist. Da aber ein Titel besteht solltest du schnellstmöglich einen schriftlichen Verzicht deines Sohnes anfordern oder eine Abänderung notfalls per Klage durchsetzen ansonsten kann dein Sohn, falls du die Zahlung einfach einstellt den Betrag pfänden.

Gruß littlesun

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wie ist der Titel denn formuliert?
Wenn da z.B. steht *bis zum Ende der 3.Altersstufe....* ist er befristet.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#3
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,
prompte antworten und hinweise in die richtige richtung, was für ein forum.
ich bedanke mich für die schnellen und informativen antworten.

ist ja interessant. komischerweise war die mutter immer hinterher wenn ich mehr zahlen musste. jetzt verstehe ich auch dass mein sohn seit dem er 18 ist nicht beim jugendamt war wegen der neuberechnung.

zu dem titel der ist so formuliert. (also ich spreche jetzt von der gelben urkunde, nicht von den darauffolgenden weissen urkunden abänderungen.)

ich verpflichte mich, dem kind xxxxx für die zeit vom x.x.1994 bis zur vollendung des 12. lebensjahres einen unterhaltsbetrag von yyyy.
...unterwerfe zwangsvollstreckung usw....

in der darauffolgenden urkunde über die abänderung eines unterhaltstitels ist nur eine abänderung des geldbetrages ersichtlich.
so wie ich das sehe kann ich also den unterhalt sofort stoppen weil die urkunde nicht mehr gild, oder?
in disem falle habe ich auch kein recht mehr den ausbildungsvertrag und die zeugnisse zu sehen?



-- Editiert von michel aus bw am 29.07.2006 19:25:12

-- Editiert von michel aus bw am 29.07.2006 19:26:56

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#4
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

wenn der Titel nachher geändert wurde, wurde das sicher beim Jugendamt gemacht. Stehen dort keinerlei Angaben zu der Dauer des Titels drin? Steht irgendwo, dass die neue Urkunde die alte ersetzt? Dann kann es nämlich auch sein, das er jetzt unbefristet ist. Vielleicht stellst du den genauen Wortlaut nochmal hier rein um ganz sicher zu gehen, dass du stoppen kannst. Die alte Urkunde war ja nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres? Das hebt den Verdacht, dass danach etwas ausgestellt wurde, was nicht befristet ist.

Nur zur Vorsicht.

Wenn sicher ist, dass du stoppen kannst, brauchst du die Unterlagen ja erst mal nicht mehr. Gehe mal davon aus, dass sich Sohnemann dann eh ganz schnell melden wird und dann muss er erstmal alle Auskünfte geben.

Gruß littlesun

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#5
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo littlesun,
zur sicherheit tippe ich schnell mal die wichtigen passagen ab.

urkunde über die abänderung eines unterhaltstitels.

I. ich bin aufgrund (angabe der ursprünglichen urkunde) verpflichtet dem kind (mein sohn) einen mtl. unterhaltsbetrag derzeit xxx euro zu bezahlen.

II. ich verpflichte mich, unter abänderung des vorstehenden titels dem vorgenannten kind folgende unterhaltszahlungen zu leisten:
-vom 1.2.04 bis 30.6.05 monatlich xxxeuro abzüglich hälftigen kindergeld für ein erstes kind in höhe von 77 euro.
-ab 1.7.05 monatlich 1355des jeweiligen regelbetrages der 3. altersstufe nach §1 abzüglich hälftigen kindergeld für ein erstes kind.

III. - VI. sind standarderklärungen.
III. ich verpflichte mich die zahlung minatlich im voraus zu leisten. rückständiger unterhalt ist sofort fällig-
IV. ..erfüllung ..unterwerfe zwangsvollstreckung.
V. ...bestätige empfang... ausfertigung dieser urkunde.
VI. ...ausfertigung dieser urkunde...gesetzlichen vertreter des kindes.


-- Editiert von michel aus bw am 30.07.2006 20:09:39

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#6
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo michel,

das ist leider ein unbefristeter Titel und somit zumindest auch noch bis zum 21. Lebensjahr gültig.

Heißt also, dass du, wenn du diesen abgeändert haben möchtest, dies auch entsprechend fordern musst und nicht einfach die Zahlung stoppen kannst.

also, am besten schreibst du deinen Sohn an und bittest ihn um Vorlage seiner Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, dürfte ja kein Problem sein, denn wenn ich das richtig verstanden habe, ist er ja im 1. Lehrjahr und wird wohl jetzt ins 2. gehen, so dass also ausreichend Abrechnungen da sein müssten. Sollte er jetzt erst angefangen haben, hast du natürlich Anspruch auf Vorlage des Ausbildungsvertrages (hier mal sehen ob Sonderzahlungen gezahlt werden, ansonsten evtl. mal im Tarifregister NRW nachsehen, ja nachdem was er macht gibt es dafür Tarifverträge), auch Zeugnisse o.ä. muss er dir vorlegen, es besteht eine Auskunftspflicht.
Er kann natürlich auch von dir die entsprechenden Nachweise verlangen.
Du hast weiterhin Anspruch auf Vorlage der Abrechnung der KM, da sie ja nun auch barunterhaltspflichtig ist, dein Sohn muss dir ihre Unterlagen auch zur Verfügung stellen.

Vielleicht könnt ihr euch ja dann so einigen und wenn nicht bleibt dir nur der Weg zum RA und eine Abänderungsklage.

Gruß littlesun

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#7
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wollte noch anhängen dass mein sohn ja jetzt durch seinige volljährigkeit die 4. altersstufe erreicht hat.
von dieser altersstufe steht in der abänderung nichts.
mit freundlichem gruss

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#8
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo littlesun,
das heisst also im klartext.
obwohl mein sohn zuviel verdient, daraus sich ergibt dass ich keinen unterhalt mehr zahlen müsste, muss ich nun weiterzahlen und ihn bitten oder per änderungsklage bewegen dass ich von der unterhaltspflicht entbunden werde.
sollte dies über einen rechtsanwalt geschehen oder kann ich mich auch direkt an das jugendamt schriftlich wenden.
wenn ja, gibt es da standard texte für eine abänderungsklage.
da vergeht vermutlich eine menge zeit bis ich nicht mehr zahlen muss.
mit freundlichem gruss

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

...ab 1.7.05 monatlich 1355des jeweiligen regelbetrages der 3. altersstufe nach §1 abzüglich hälftigen kindergeld für ein erstes kind

Ich würde allerdings doch in Erwägung ziehen,dass dieser Titel als befristet zu betrachten ist.Es wird nichts über die Zeit nach der 3.Altersstufe ausgesagt.
Sein Bedarf ist jedenfalls gedeckt,das dürfte auch ihm im Zweifel zu vermitteln sein.
Ob er dann versucht die 90,- Euro zu pfänden...?
Ich würde es wohl drauf ankommen lassen und die Zahlung einstellen,evtl. mal bei Jugendamt oder Anwalt wegen der Befristung anfragen...(wenns nicht gleich 200,- Euro kostet;)...)

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

@ schnee-einsiedel

da ich dieselben Titel besitze für meine Kinder, kann ich dir nur sagen, der ist noch gültig, wir haben nämlich im letzten Jahr das Thema gehabt, auch wenn keine 4. Alterstufe drin steht, es steht aber auch keine Begrenzung drin, und die 3. Alterstufe sagt hier nur etwas über die Höhe aus.

@ michel

ich würde ein Stoppen der Zahlung nicht riskieren, wir haben das Thema momentan auch auf der anderen Seite, nämlich mit dem Sohn meines Mannes der jetzt mit 19 eine Ausbildung anfängt. Auch da besteht ein Titel mit diesem Wortlaut. Bei uns läuft jedoch bereits eine Klage mit Aussetzung der Zwangsvollstreckung, da die Gegenseite nicht zu Gesprächen bereit war.

Ich würde wie gesagt erst einmal den Sohn anschreiben und versuchen eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen. Sohnemann müsste dafür nach Berechnung eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit aus dem Titel nicht mehr gepfändet werden kann.
(Im übrigen ist bei einer Pfändung uninteressant, ob sein Bedarf eigentlich gedeckt ist, es kann der komplette Betrag, also 3. Alterstufe gepfändet werden), erst dann kannst du die Zahlung einstellen. Sollte das nicht funktionieren solltest du einen Anwalt einschalten, versuche trotz deines Ek Prozesskostenhilfe zu beantragen, manchmal bringt das zumindest eine Ratenzahlung. Für eine Erstberatung beim Anwalt solltest du mit ihm einen Festbetrag vereinbaren. Hast du eine Rechtschutzversicherung übernimmt diese u. U. die Erstberatung, einfach mal erkundigen, unsere macht es z.B.

Das Jugendamt wird sich wohl nicht mehr dafür interessieren, da Volljährigkeit besteht, kannst du aber mal nachfragen, vielleicht geht es noch bis 21.

Gruß littlesun

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#11
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo littlesun,
wie genau sollte ich solch eine verzichtserklärung schreiben, gibt es da mustertexte?
freundliche grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo michel,

ein einfaches

"Hiermit verzichte ich ...... ab ........... Rechte aus der Jugendamtsurkunde ............. vom ....... herzuleiten. " dürfte reichen, ich glaube Mustertexte gibt es dafür nicht.
Am besten verlangst du noch die Herausgabe der vollstreckbaren Urkunde die ja sicher noch in Händen der Mutter ist, nachdem Sohnemann verzichtet hat, ist sie eigentlich nichts mehr wert für sie oder ihn, aber sie reicht um jemanden zu ärgern auch wenn der Schuss nach hinten losgehen würde.

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die information.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,
ich wollte mal ein update machen da ich weitere fragen habe.
ich habe meinen sohn angeschrieben dass er nun eine neuberechnung des unterhaltes machen muss. ich empfahl ihm dies durch das jugendamt zu machen da diese ihn unterstützen. auch bat ich um offenlegung seiner einkommensverhältnisse sowie kopien von zeugnissen und dem ausbildungsvertrag da ich diese nicht habe.
5 tage nach versenden des briefes an meinen sohn kam auch schon der brief vom jugendamt mit der fristsetzung meiner kompletten einkommensverhältnisse.
ich habe natürlich innerhalb der frist die unterlagen an das jugendamt am 20.8.06 geschickt. da ich bis heute (4 wochen danach)nichts mehr von meinem sohn oder jugendamt mehr gehört habe frage ich mich was da los ist.
ist das normal dass das so lange geht mit dem bekanntgeben der neuberechnung?
hat jemand eine idee was da los sein könnte?

freundliche grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
michel aus bw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

kann es sein dass er den titel nicht rausgeben will?

freundliche grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DirtyHorst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe zwei Kinder ((18) ab Sommer in der Ausbildung,(21) im Juni Abschlußprüfung Ausbildung), die bei meiner geschiedenen Frau leben, für die ich bisher immer der Unterhaltspflicht nachgekommen bin (580 €).
Bin in 2ter Ehe (Frau Rentnerin, hat auch 2 Kinder)und habe ca.2100 netto. Ich habe auch für meine Tochter immer Unterhalt während der Ausbildung gezahlt. Meine Frage ist nun: Was muss ich noch bezahlen? Habe ca.570€ Schulden zu tilgen. Musste ich eigendlich für meine Tochter zahlen? Sie hatte immer über 500€ Vergütung netto. Das selbe hat auch mein Sohn ab Sommer an Ausbildungsvergütung.Man hat mir im Bekanntenkreis erzählt, dass ich für die Älteste in den letzten 2 Jahren nichts hätte zahlen brauchen!Wie sieht es mit dem Jüngsten aus?
Vielen Dank!

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