unterhalt/ Kind

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
cheero76
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
unterhalt/ Kind

Hallo zusammen,

ich wende mich mit meinem Anliegen mal an Euch.

Mein Lebensgefährte hat aus einer früheren "Beziehung" ein heute 14 jähriges Kind, welches 12 Jahre bei seiner Mutter wohnte und dann für 2 Jahre ( auf Wunsch des Kindes) bei uns.
Die Verhältnisse bei der KM sind für des Kindeswohl eigentlich überhaupt nicht förderlich, so dass schon zwei Behörden ( Diakonie und Psychatrie) bestätigten, das eine Kindswohlgefährtung offensichtlich ist. Derzeit befindet er sich in stationärer Therapie, welche aber nun abgebrochen wird, weil er an nichts mehr teilnimmt und alles abblockt.
Auf Anraten der Psychologin vor Ort, wäre eine Unterbringung im Heim besser für ihn bzw. müsste die KM die Hilfe vom JA annehmen was sie aber strikt ablehnt. Sie will auch nicht, dass das Kind Kontakt zum Vater oder väterlichen Oma pflegt. Ihr wäre es lieb, Klappe halten, nirgends einmischen, aber zahlen dürft ihr.

Nun zu meiner eigentlichen Frage...
Mein Lebensgefährte wartet jetzt auf seine Unterhaltsberechnung. Welche Möglichkeiten gibt es, Unterhalt in anderen Formen dem Unterhaltsberechtigten zukommen zu lassen? Er ist nun mal der Vater und will auch Unterhalt zahlen, das steht ausser Frage. Vormundschaft fürs Kind? Gutscheine? oder was man sich noch alles so denken kann....
Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass die gezahlten Gelder aber nicht dem Kind zugute kommen, sondern für andere Zwecke genutzt werden. Das haben wir dann gesehen, als er zu uns kam. Es muss doch Wege geben, Väter die zahlen wollen auch ein wenig entgegen zukommen.
Die KM selber hat noch zwei weitere Kinder und ALG2 Empfänger. Nun soll das Kind auch noch auf eine Privatschule mit monatl. Kosten inkl. Busgeld von 250€ monatl. Dies hat sie ohne die Einverständnis meines Lebensgefährten entschieden.
Der Grund, er würde an jeder Schule gemobbt werden. Die zwei Jahre die er bei uns lebte und auch hier zur Schule ging, gab es keinerlei Schwierigkeiten. Wir standen im regelmäßigen Kontakt zur Klassenlehrerin und besuchten jeden Elternabend oder sonstige Schulveranstaltungen.
Da wird wohl mal einer an ihr Kritik geübt haben....
Ich könnte hier noch Romane über diese Frau schreiben, aber das ist ja nicht Sinn und Zweck.

Über Eure Meinungen bin ich gespannt.

LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Die Privatschule muss der Vater nicht zahlen. Wenn er denn nichts unterschreibt.

Nur der Rest, meine Güte. Wie wollt Ihr das denn arrangieren? Gutschein für wieviel Stromeinheiten, Heizungseinheiten, Mieteinheiten, und wer soll die Gutscheine anerkennen? Die Stadtwerke werden das wohl kaum tun, oder? Der Kindsvater zahlt eine Unterhaltsrente, und eine Unterhaltsrente ist nun mal in bar zu entrichten.

wirdwerden

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#2
 Von 
cheero76
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

War vielleicht bissl unverständlich geschrieben. Ein Teil des Unterhaltes sollte die Mutter natürlich für Miete etc nutzen können. Mehr Klamotten etc könnte man kaufen oder mit Gutscheinen abdecken.

Wenn man wüßte, das Geld käme ihm zu gute, bräuchte man sich keine Gedanken machen.
Aber wir haben gesehen, wie er zu uns kam, was er an Klamotten und auch Schulbedarf er hatte. Erschreckend.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

Wenn Mutter +Kinder ALGII beziehen, geht der Unterhalt an das Jobcenter ( d.h. er wird angerechnet).

Die Mutter hätte gar keine Wahl andere Regelungen einzugehen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

wie edy schon schreibt, das JC rechnet den Unterhalt an, da gibt es keine anderen Möglichkeiten.
Haben Sie etwas schriftliches zum Thema Kindeswohlgefährdung vorliegen? Was steht da wortwörtlich?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Abgesehen von den vorangehenden Posts, regelt es das BGB so.

Mal nachlesen in § 1612 Abs.1 Satz 1 BGB . Dem Nachstehenden müsste der Berechtigte zustimmen.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der eine Elternteil leistet seinen Unterhalt in Form von Betreuung, der andere in bar. Abweichungen hiervon ohne Zustimmung des Berechtigten sind nicht vorgesehen.
Wenn es um das Kindeswohl bzw. dessen Gefährdung geht, ist das JA die zuständige Behörde und nicht Diakonie oder Psychatrie (das sind nämlich überhaupt keine Behörden). Wenn das JA den Verdacht der Kindeswohlgefährdung hätte, wären sie eingeschritten, das ist nämlich ihre Pflicht.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

In Ergänzung zu Amako: ist doch alles sehr wirr. Die letzten 2 Jahre hat das Kind bei dem Vater gelebt. Und jetzt plötzlich in der Kinderpsychatrie? Und alles Schuld der Mutter? Beim Vater hat man von den Störungen nichts gemerkt? Und wieso kommt das Kind nach seiner Entlassung nicht wieder zum Vater? Ich würde mir da mehr Gedanken um das Kind machen, als um den Unterhalt.

wirdwerden

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#8
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat:
Aber wir haben gesehen, wie er zu uns kam, was er an Klamotten und auch Schulbedarf er hatte. Erschreckend.


Die KM hat drei Kinder und erhält ALG2? Da kann es schon vorkommen, dass die Aussattung des Kindes gehobeneren Ansprüchen nicht gerecht wird, auch bei bestem Willen.

Zitat:
Derzeit befindet er sich in stationärer Therapie, welche aber nun abgebrochen wird, weil er an nichts mehr teilnimmt und alles abblockt.


Warum blockt der Junge die Therapie ab, gibt es dazu Erkenntnisse? Ihn darin zu unterstützen, diese Hilfe annehmen zu können (oder eine andere, für ihn passendere Behandlung zu finden), scheint mir im Augenblick das wichtigste.

Zitat:
Die zwei Jahre die er bei uns lebte und auch hier zur Schule ging, gab es keinerlei Schwierigkeiten. Wir standen im regelmäßigen Kontakt zur Klassenlehrerin und besuchten jeden Elternabend oder sonstige Schulveranstaltungen.
Da wird wohl mal einer an ihr Kritik geübt haben....


Das ist leider gar nicht so selten, dass alleinerziehende Frauen stärker in der Kritik stehen, als alleinerziehende Väter oder Elternpaare. Hatten Sie selbst denn in den betreffenden zwei Jahren noch weitere schulpflichtige Kinder, deren Elternabende und Lehrersprechstunden sie mit denen des 14jährigen koordinieren mussten? Die KM hat drei, nicht ...?

Ich finde es immer wieder sehr traurig, wenn getrennten Eltern nicht klar ist, dass eine "Du bist in Ordnung, aber Deine Mutter/Dein Vater ist unmöglich"-Haltung das Kind in einen unlösbaren Konflikt stürzt.

-- Editiert von HighSensitive62 am 08.04.2015 12:04

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cheero76
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

mein Post ist nun schon einige Zeit her und möchte vorab einiges ins Rechte Licht rücken.

Es ging mir nicht darum, die Mutter schlecht zu machen oder das Kind gegen sie aufzuhetzen o.ä.
Das man als ALG2 Empfänger nicht die tollsten und teuersten Klamotten kaufen kann, ist mir selber klar. Aber sie sollten wenigstens in Ordnung sein und die richtige Größe haben. Nichts desto trotz hat sie für den Sohn auch Klamotten von uns aber auch der Oma geschenkt bekommen. Was den regelmäßigen Kontakt zur Schule anbelangt muss ich sagen, dass während er hier bei uns lebte sein Vater bei den Elterngesprächen war und ich bei denen von meinem Sohn. Klar, hat die Mutter 3 Kinder und mehr koordinieren, aber man kann auch ausserhalb dieser angebotenen Elternabende/ Gespräche Termine mit den Lehrern machen, wenn man abends auf Grund Betreuung anderer Kinder verhindert ist. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Erst Recht, wenn ich weiß, dass das Kind eh so seine Probleme hat.


Nun nochmal zu dem Thema Kindswohlgefärtung...

Als das Kind zu uns kam, war uns bewusst, dass er in der Vergangenheit des öfteren geklaut hat. Er war gerade 2 Tage bei uns, da fehlten mir 20€ in meiner Geldbörse. Konnten ihn zur Rede stellen und hat es mir wieder gegeben.
Daraufhin haben wir Kontakt zu dem Jugendamt aufgenommen um nach Möglichkeiten zu suchen dem Kind zu helfen. Die Aussage der Mitarbeiterin war, " da kann ich ihnen leider nicht helfen". Grund war die Jugendämter waren nicht im gleichen Bezirk, was bedeutet, das sich keiner zuständig gefühlt hat. Somit standen wir wieder bei Null.

Das Klauen ging aber noch weiter, zudem kam noch hinzu, dass er seit seinem 11 Lebensjahr Interesse an Damenunterwäsche hegt. Die er entweder bei seiner Mutter, bei mir oder in Umkleiden nach dem Sportunterricht oder wo auch immer her hat.
Deswegen war unsere nächste Überlegung Diakonie, wo man unbürokratisch und schnell einen Termin bekommt. Nach der ganzen Familienanalyse war der Mitarbeiterin klar, dass eine seelische KIndswohlgefährtung vorliegt.
Therapie verlief über ca. einem Jahr auch ganz gut dann hatte er keine Lust mehr und verweigerte alles.

Eine stationäre Therapie wurde angeraten, dass er selber aus jedem Umfeld raus kommt um zu schauen, wo sein Weg hingehen könnte.

Deswegen Psychiatrie. Auch die Psychologin hat die Diagnose Seelische Kindswohlgefährtung gestellt und mit dem zuständigen Jugendamt besprochen. Daraufhin sollte es ein Gespräch mit dem Jugendamtmitarbeiter, Psychologin, KM und KV geben, aber die Jugenamtmitarbeiterin ist nicht erschienen, auch telefonisch war sie nicht erreichbar.

Fakt ist, dass Kind wurde wieder ins Mütterliche Heim entlassen und seitdem haben wir nichts von ihm oder ihr gehört.
Auf Anfragen kommt keine Antwort und zum Geburtstag vom Vater wollte er auch nicht mitkommen.

Wie sollen wir bzw. mein Lebenspartner uns nun verhalten???

LG


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