In Trennungsjahr schwanger von Freund - wer wird als Vater eingetragen?

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
chioma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
In Trennungsjahr schwanger von Freund - wer wird als Vater eingetragen?

Hallo
Ich bin seit mai 2002 von meinen ehemann getrennt.Wir sind noch nicht geschieden,jetzt bin ich von meinen freund im 5monat schwanger und ich habe gehört das automatisch mein nochehemann als vater eingetragen wird ist das richtig oder kann mein freund ohne probleme die vaterschaft anerkennen?Bitte,wer kann mir helfen und kennt sich damit aus?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das ist leider richtig. Bis zu rund 300 Tagen nach der Scheidung wird der Ehemann/Exmann noch als Vater eingetragen. Ihr könnt versuchen, die Vaterschaftsanerkennung ohne Vaterschaftstest hin zu bekommen. Allerdings lässt sich nicht jeder Richter drauf ein. Bei uns hats aber damals geklappt. Klagen kann dein Kind oder aber der Nochehemann.
Anna

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#2
 Von 
chioma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna
Danke für deine antwort,könntest du mir näheres darüber sagen?Du schreibst das es damals bei dir geklappt hat,was muß ich machen wenn das baby geboren ist damit er die vaterschaft anerkennen kann?Es ist ein so großes problem für mich darauf war ich nicht vorbereitet.Ich nahm an das diese regelung nur innerhalb des trennungsjahres gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

§ 1599 BGB besagt folgendes:

(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.

Um zu verhindern, dass Dein Noch-Ehemann als Vater eingetragen wird, sollte Dein jetziger Freund also die Vaterschaft anerkennen. Wenn Dein Ex zustimmt, sollte es keine Probleme geben.

Zu den übrigen zitierten Paragrafen mal hier nachschauen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html

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#4
 Von 
chioma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich danke dir sehr für die informationen,das hat mich alles total fertig gemacht.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

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