scheidung ....

27. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
scheidung ....

guten abend ich habe da mal eine frage und zwar ist im dez.diesen jahres mein trennungsjahr abgelaufen mein mann ist zurück in seine heimat gegangen also in die schweiz ich lebe hier in deutschland, wie ist das wenn ich im okt. die scheidung einreiche so das wir im dez . geschieden werden können wo findet die eigentliche gerichtsverhandlung statt könnte es passieren das ich in die schweiz einreisen muss? laut aussage mehrerer bekannten wurde mir gesagt immer der jenige der den scheidungsantrag stellt dort im wohnort findet die scheidung statt das wäre ja in diesem falle bei mir in deutschland denn mein mann ist etwas bequem und von daher werde ich von seiner seite her keinen scheidungsantrag sehen ich sagte ihm aber das ich den dann einrichen werde und er stimmte dies zu und meinte es seie ok so da er genauso wie ich mit der scheidung einverstanden ist ...

vielen dank

schönen abend noch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Mir ist auch nur bekannt, das dort, wo die Scheidung eingereicht wird, auch geschieden wird.

Eines aber noch zur Klarstellung.

Du willst im Oktober die Scheidung einreichen, um im Dezember geschieden zu werden?
Das wird so wahrscheinlich wohl nicht klappen.
Denn in den meisten Fällen, dauert es vom einreichen bis zur endgültigen Scheidung einiges mehr. Und einreichen kann man die Scheidung auch erst, nach erfolgtem Trennungsjahr.

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#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn ihr euch über den Trennungszeitpunkt einig seit, kannst Du die Scheidung praktisch heute schon einreichen. Der Trennungszeitpunkt kann und wird vom Gericht nicht überprüft.

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#3
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

wir haben uns letztes jahr im dez. getrennt und meine anwältin sagte mir , das ich im okt. den antrag auf scheidung stellen kann und bis das beim gericht durch wäre, wäre das trennungsjahr im dez.diesen jahres abgelaufen ja wir sind uns beide einig darüber also das heisst ich müsste dann nicht in die schweiz einreisen ?

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#4
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Es wird in dem Amtsgerichtsbezirk geschieden, das zu dem Wohnort gehört, wo man zusammen gelebt hat. Habt Ihr zusammen in Hamburg gelebt, werdet Ihr vom Amtsgericht Hamburg geschieden, da dort auch die scheidung eingereicht werden muss. Man kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen, da evtl. vorher die Scheidung zurückgewiesen wird vom Gericht, weil die 1-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Es hat sich aber so eingespielt (lt. meinem Anwalt), dass die Gerichte Scheidungsanträge akzeptieren nach 10 Monaten Trennungszeit.
In die Schweiz musst Du auf keinen Fall, wenn Ihr in Deutschland zuletzt zusammen gelebt habt.

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