Hallo,
mein Freund und ich sind derzeit dabei uns zu trennen. Allerdings bin ich schwanger. Unser Kind soll im November auf die Welt kommen. Wir wohnen derzeit zusammen, ich werde aber aller Voraussicht nach zurück zu meiner Mutter ziehen. Wie sieht das mit der Unterhaltspflicht aus? Dem Kind muss er ja Unterhalt zahlen, aber habe ich selbst auch Anspruch auf Unterhalt?
Ich habe bereits ein paar mal gelesen, dass der Vater
des Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensjahr mir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Ist das richtig? Auf welche Gesetze kann ich mich da berufen? Und wie regelt man die Höhe des Unterhalts?
Gruß pinky
nicht verheiratet+schwanger! Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
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Hallo pinky, die Höhe des Dir zustehenden Unterhalts richtet sich nach Deinem Einkommen, sofern Vater leistungsfähig ist.
Heißt, Dein Verdienst wird zu Grunde gelegt.
Jedoch verdienen die wenigsten Männer soviel, um das Gehalt weiter zu zahlen.
Erkundige Dich mal beim Jugendamt, manchmal machen die auch die Forderungen der Mütter geltend.
Mh, das Problem ist, dass ich derzeit kein Einkommen habe. Also habe ich dann keinen Anspruch auf Unterhalt!?
Und eine andere Frage habe ich noch: Wie läuft das mit dem Beuschsrecht? Wenn wir uns nicht einigen können gilt ja meines Wissens nach diese alle 2 Wochenenden Regelung. Gilt die auch bereits nach der Geburt? Oder erst ab einem bestimmten Alter?
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Doch, Du hast Anspruch auf Unterhalt für das Kind und für Dich. Die 3 Jahre gelten für den Betreuungsunterhalt. Die Höhe hängt natürlich auch von seinem Gehalt ab
Wenn Du schon an seinem Einkommen beteiligt sein willst, solltet ihr nicht schon vor der Geburt über das Besuchsrecht steiten..
Nein drüber streiten wollen wir auf keinen Fall.
Nur die Sache ist, dass wir dann sehr wahrscheinlich ~250km getrennt leben werden und ich schon gern hätte, dass das Kind seinen Papa so früh wie möglich kennen lernt.
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