nicht verheiratet - gemeinsames Sorgerecht

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
nicht verheiratet - gemeinsames Sorgerecht

Hallo zusammen,

meineFreundin ist Ausländerin mit Bleiberecht da ihr Sohn hier geboren wurde. Sie hat sich von dem Vater des Kindes getrennt, sie waren nicht verheiratet. Er ist seit einem Jahr arbeitslos, sie hat gerade erfolgreich einen Deutschkurs absolviert, beide werden vom Jobcenter finanziert. Vor dem Jugendamt haben sie sich auf ein gemeinsames Sorgerecht geeinigt, wobei sie eher unter Druck dazu gezwungen wurde. Sie besteht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und muss dafür vor Gericht, ihre aktuelle Anwältin jedoch zeigt da nicht sehr viel Elan. Einen anderen Anwalt kann sie sich nicht leisten, da ihr die aktuelle per Berechtigungsschein gestellt wurde. Das Jobcenter hat ihr eine Wohnung gestellt, die ist jedoch völlig leer und damit aktuell nicht bewohnbar. Möbel, Küche, Lampen etc. fehlen. Wir leben im gleichen Bundesland, ich habe ihr vorgeschlagen, mit dem Sohn zu mir zu ziehen, da hat sie ein neues „Zuhause", Job und große Wohnung sind vorhanden. Die kompletten Ummeldungen benötigen drei, vier Behördengänge.
Jedoch müsste der Vater eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, damit ist nicht zu rechnen, da er den Sohn komplett für sich haben will um weiter das Kindergeld zu beziehen. Ein Umzug zu mir ohne Sohn ist nicht diskutabel.
Hat jemand hier einen Rat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Sorry, hab vergessen "vielen Dank im Voraus" einzufügen - was ich hiermit nachgeholt habe. :-)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn der Vater auch ALG II Empfänger ist, wird das Kindergeld, sofern er es bekommt, voll mit dem ALG II Bezug verrechnet. Da ist also nix mit Bereicherung, gar nix. Wir kennen den ausländerrechtlichen Status der Freundin nicht. Davon ist u.a. abhängig, wo sie wohnen darf. Und, üblicherweise wird ja auch noch eine Einrichtungspauschale bezahlt, es sei denn, sie war schon eingerichtet oder aber andere Verweigerungsgründe liegen vor. Das weiss die Freundin aber.

Mein Rat: die Freundin sollte es erst einmal zumindest Dir gegenüber mit der vollen Wahrheit versuchen. Dass die Anwältin bei der Rechtslage nicht viel Elan zeigt, das ist ja wohl nachvollziehbar. Zumal die "Aufenthaltserlaubnis auf 2 Beinen" eben nicht immer ein Sesam-Öffne-Dich für ein Bleiberecht in Deutschland ist.

Und - auf gemeinsames Sorgerecht besteht ein Anspruch des Vaters. Ein "ich will zwar ein Kind von Dir, damit ich hier bleiben kann, aber ansonsten schere Dich aus meinem Leben, Du hast Deine Aufgabe erfüllt," so läuft das nicht in Deutschland.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 27.03.2018 09:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, aber leider völlig am Thema vorbei geschossen. Es geht hier um den Sohn - nicht um das Bleiberecht. Das ist eigentlich eindeutig meinem Post zu entnehmen. Auch deine sonstigen Vermutungen schießen meilenweit am Ziel vorbei.

Ich hoffe aber, dass hier noch eine kompetente Antwort eintrudelt.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Dass der Vater nicht begeistert ist, wenn der Sohn erstmal meilenweit wegzieht, dürfte sehr nachvollziehbar sein. Als Hartz IV Empfänger ist es dann fast unmöglich, größere Strecken zu bewältigen, um das Umgangsrecht wahrzunehmen. Ich kann schon verstehen, dass er die Einverständniserklärung verweigert.

Die Mutter sollte bedenken, dass das Kind nicht nur ein Recht auf die Mutter, sondern vor allem auch ein Recht auf den Vater hat ... ein Wegzug ist da kontraproduktiv. Wie schon gesagt wurde, es gibt die Einzugs-Pauschale, damit kann man die erste Wohnung möblieren. Das ist also kein Argument. Wenn ein Wegzugehen ohne Sohn indiskutabel ist, dann wird sie sich bequemen müssen, die entsprechenden Anträge zu stellen und sich das Zeugs zusammen zu suchen. Auch Richter sehen einen Wegzug mit der Folge, daß einem Elternteil damit faktisch das Kind entzogen wird, kritisch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke schön. Das mit der Einzugspauschale werde ich ihr vorschlagen, so dass sie diese beantragen kann. Ich habe sie auch schon darauf hingewiesen, dass der Vater genau wie sie ein Recht auf das Kind hat - aber sie ist da etwas stur und besteht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch weil der Vater sich bisher kaum um den Sohn gekümmert hat. Warum der plötzlich darauf besteht dass der Kleine nur bei ihm glücklich sein kann ergibt keinen Sinn und ist nur damit zu erklären, dass er weiter das Kindergeld einstreichen will.
Sie hat eine seiner Drohungen auf Smartphone aufgenommen und wird dies Ihrer Anwälting vorspielen, vielleicht hilft das ja weiter.
Dass der Umzug zu mir jetzt nicht superkurzfristig durchgeführt werden kann, war und ist mir schon klar. "Wer's Recht hat und Geduld, für den kommt auch die Zeit." (Goethe)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von sir_price):
Es geht hier um den Sohn


nö, weil:

Zitat (von sir_price):
ich habe ihr vorgeschlagen, mit dem Sohn zu mir zu ziehen


und

Zitat (von sir_price):
Ein Umzug zu mir ohne Sohn ist nicht diskutabel.


Es geht um sie. Und dich. Der Sohn ist euch erst einmal egal.

Zitat (von sir_price):
Sie hat eine seiner Drohungen auf Smartphone aufgenommen


Hui, es geht schon in den Bereich der Straftaten. Beste Voraussetzungen, das Aufenthaltbestimmungsrecht zu bekommen.

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#7
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

In deinen ersten drei Zitaten wird jeweils der Sohn erwähnt, was dich daraus schließen lässt, dass es hier auf keinen Fall um den Sohn gehen kann.

Merkste selber, ne?

Super Antwort, hast dich richtig angestrengt, nun leg dich wieder hin, hast du dir verdient.

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