neuer Kindesunterhalt und Besuchskosten

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
wagnerma
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
neuer Kindesunterhalt und Besuchskosten

Hallo Zusammen,

auch ich darf, wie so so viele ab sofort deutlich mehr Unterhalt für meine Tochter zahlen. Daran möchte ich auch gar nicht rütteln.

Aber wie sieht es mit den Kosten aus, die mir neben dem Unterhalt entstehen aus? Meine Tochter kommt einmal pro Monat mit dem Flieger zu mir - sie wohnt in Berlin, ich in Bonn. Gibt es eine Möglichkeit das sich meine Ex daran beteiligen muss? Auch wenn es nur ein kleiner Teil ist wäre das sicher eine Hilfe.

Wäre toll hier Antworten zu bekommen...

Gruß
MW

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"Alles wird gut..."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

wer hat denn für die Entfernung gesorgt? du oder deine Ex?Wenn sie weggezogen ist, muss sie sich auch an den Kosten beteiligen, soweit ich weiß, das wirst Du aber , wenn sie das nicht freiwillig macht, einklagen müssen.

ansonsten-wenn Du weggezogen bist, hast du schlechte Karten

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

schon ganz richtig was Adolph da geschrieben hat. Ob sich die Mutter aber direkt beteiligen muss??

Ich würde sagen, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtien um die Kosten des Umgangs bereinigt werden kann, in der Höhe, wie sie das anrechnbare Kindergeld übersteigen.

LG Nero

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#3
 Von 
howina
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo. Du hast eine ähnliche Situation wie wir. Die Tochter meines Mannes wohnt ebenfalls an die 600 km entfernt und wir tragen die Flugkosten jedesmal. Die Ex ist damals eigenverantwortlich dorthin gezogen. Eine Anwältin sagte uns im letzten Jahr, daß er die entstehenden Kosten mit in der Unterhaltsberechnung berücksichtigen kann, er rutschte dadurch also eine Gehaltsstufe tiefer. So genau weiß ich das nicht, da noch andere Dinge berücksichtigt wurden, aber die Aussage der Anwältin war, daß er das eben machen kann. An den Kosten beteiligen muß die Ex sich in keinem Fall, das kenne ich auch von anderen Fällen im Bekanntenkreis. Das ist einzig und allein das Vergnügen des Unterhaltszahlers.....

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#4
 Von 
karotte34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn es keine sog. besuchskosten gibt, es kostet doch jedes Mal eine ganze Menge Geld, wenn 2 x im Monat ein Bespaßwochenende mit Übernachtung und Vollpension beim Vater ansteht, dem die Ex nur den Mindestbehalt gelassen hat und somit das doppelte Einkommen von ihm hat. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wieso das doppelte Einkommen? Sie sorgt für sich selbst finanziell, sie betreut das Kind (richtig?). Und Du zahlst für das Kind, nicht für die Frau. Was ist da doppelt? Wie alt ist das Kind? Eigentlich soll das Kind ja an Deinem Alltagsleben teilnehmen, und Umgang hat weiss Gott und Mensch nichts mit Bespaßen zu tun.

wirdwerden

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#6
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

@wirdwerden: Er meint wahrscheinlich das seiner Frau doppelt so viel Geld zur Verfügung steht wie ihm nach Abzug des Unterhaltes. Er bedenkt nicht, dass sie auch für eine größere Wohnung zahlen muss und auch die Kinder noch zu versorgen sind..

sehen übrigens viele U-zahler so. schade..

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