neue Düsseldorfer Tabelle - Was ändert sich künftig?

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Düsseldorfer Tabelle - Was ändert sich künftig?

Hallo,

ich bin ganz neu in diesem Forum und habe auch gleich eine Frage:

Was ändert sich künftig für die Berechnung des Kindesunterhalts?

Mir wurde gesagt, dass demnächst eine neue Berechnung ansteht, und mein Sohn dann weniger Unterhalt bekommt.

Mein Sohn ist 10 Jahre alt und wohnt mit Hauptwohnsitz bei mir, ist aber zu ca. 40-50 % auch bei seinem Vater.

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Morgen!

Ich wollte noch mal nachfragen, ob mir keiner weiterhelfen kann??

Liebe Grüße
M-M-F

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo M-M-F

Die DDTabelle wird alle 2 Jahre zum Juli angepasst.
Das nächste mal zum Juli 2007.
Jedoch ist es so, das der zu zahlende Betrag meistens steigt. Oftmals auch der Selbstbehalt. Also wenn der Zahlungspflichtige derzeit am SB lebt, und der SB steigt....dann ist es durchaus möglich, das er weniger zahlen muß.

Andersherum. Wenn das Kind 50% seiner Zeit beim Vater verbringt, müßte Vater gar nichts mehr zahlen, da er das Kind dann ja genausoviel betreut wie Du.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

HALLO MERLINE

ist das mit den 50 % neu??
danke für deine antwort!


-- Editiert von MAMA-MIT-FRAGEN am 23.09.2006 11:51:38

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nein, das ist nicht neu.

Aber logisch. Da der andere ja auch seinen Unterhalt in Betreuung leistet. Leider ist es in Deutschland so, das es wirklich erst ab 50/50 greift....in Belgien z.b. wird der Unterhalt auch unter 50/50 Betreuung geregelt. Also je mehr der zahlungspflichtige betreut, umso weniger muß er auch zahlen.

Wäre wünschenswert, wenn Deutschland sich bei denen was abschauen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Merline,
auf eine Weise kann ich das ja verstehen, allerdings liegt in meinem Fall zb. Die Anschaffung jeglicher Dinge rund um den Sohnimann bei mir. Egal ob Schulfahrten, Schulbücher, Schulbesuche, Zahnspange, Brille, Sportartikel, alles aber auch wirklich alles zahle ich. Sicherlich, werde ich durch den KU unterstützt, aber machen wir uns mal nix vor - ein Kind kostet doch an Unterhalt einiges mehr - auch wenn es "nur" 50 % bei dir ist. Ich meine jetzt die eben aufgezählten Kosten. Nicht Nahrung ect.! Wie wird denn in solchen Fällen das mit der Kleidung und dem Schulbedarf, Schulreisen usw. geregelt? Ich kann zum Beispiel mit dem Vater des Kindes nicht mehr vernünftig reden, wie soll man sich denn dann einigen??

Ich weiß nicht mehr weiter!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals ein "Hallo".

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, wenn die Eltern partout nicht miteinander reden können?

Wer bestimmt dann, wann - was - in welcher Qualität gekauft werden muss??

Bin total verzweifelt!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kurze26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also für mein Kind kann ja wohl nur die beste Qualität die es gibt in Frage kommen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der andere Elternteil schlechtere Qualität einfordert.
Übrigens das neue Unterhaltsgesetz tritt wenn alles gut geht am 01.04.2007 in Kraft und das ist es sicher was du eingangs meintest.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MAMA-MIT-FRAGEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich meinte im Prinzip, wann das neue Gesetz greift.

Natürlich für meinen Sohn nur das Beste - muss aber nicht immer das Teuerste bzw. Markenzeugs sein, oder?

Wer kauft dann für den Sohn ein?

Wer legt fest, was er WIRKLICH benötigt?

Wer hat erfahrung mit dem Modell und kann mir Info geben??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kenny 06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe gelesen , daß die Düsseldorfer Tabelle mit dem neuen Unterhaltsgesetz ihre Gültigkeit verliert. Weiß zu diesem Thema jemand genaueres?

0x Hilfreiche Antwort

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