nachträgliche Änderung/Aufhebung Versorgungsausgleichs-Verzicht

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
bräsig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Änderung/Aufhebung Versorgungsausgleichs-Verzicht

Guten Tag,
2012 Scheidung mit im Scheidungstermin vom Gericht aufgenommenen Verzicht des Versorgungsausgleiches. Mein Ex ist Beamter im Vorruhestand mit einer nicht unbeträchtlichen Pension. Ich hatte bei Scheidung eine Einzelfirma und eine annehmliche Kapital-Lebensversicherung zur Altersabsicherung; in die Rente hatte ich kaum eingezahlt. 2014 dann Privatinsolvenz mit der Folge, dass meine Kapital-Lebensversicherung in die Insolvenzmasse eingeflossen ist. Meine Zukunft wird so aussehen, dass ich bei Rentenantritt eine Rente von ca 420Euro erhalten werde, ansonsten ist kein Vermögen vorhanden. Mithin werde ich beim Amt Grundsicherung beantragen müssen. Die Firma, die ich 20 Jahre aufgebaut hatte, warf in den Ehejahren immer recht viel ab, sodass auch mein Ex damals sehr gut davon gelebt hat und seine teuren Hobbys finanziert hat. Unser Familienleben wurde zu 3/4 durch meine Firma getragen. Durch die hohen Einzahlungen auf meine Kapitallebensversicherung wäre ich auch bei Rentenantritt relativ gut finanziert gewesen. Diese Grundlage ist nach der Insolvenz weggefallen. Während des Scheidungsverfahrens und letztem Termin habe ich mich auch für einen gewissen Zeitraum zu Unterhaltszahlungen an den Ex hinreißen lassen, die ich aufgrund Insolvenz zum Schluss nicht mehr zahlen konnte, und er nun mit allen Mitteln versucht, diese einzutreiben. Kann ich nun aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse trotz damaligem durch das Gericht geprüftem VA-Verzicht eine Abänderung des VA bzw. Aufhebung des Verzichts mit Erfolg beantragen? Zurzeit lebe ich unter HartzIV-Bedarf und aufgrund Alters (Ende 50) ohne Aussicht auf Job, um ein wenig mehr Rente anzusparen.
Vielen Dank für eine Antwort.

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1 Antwort
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nein.

wirdwerden

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