nachehelicher unterhalt ...wie lange?

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
markus wohlan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nachehelicher unterhalt ...wie lange?

hallo
ich bin seit sept. 2006 geschieden und muss meiner exfrau nachehelichen unterhalt zahlen.sie ist seit april 2006 in einer beziehung, wohnt aber mit unserer tochter alleine.wie lange muss ich noch unterhalt zahlen, kann ich jetzt schon dagegen vorgehen oder muss ich warten bis ihr neuer partner zu ihr zieht?mir wurde mal erzählt man muss 2 jahre warten bevor man was unternehmen kann.

....ich zahle natürlich auch für meine tochter, aber dass mache ich gerne.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sh271
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hey markus,
nach dezeitigem Recht mußt Du wohl die 2 Jahre warten aber selbst dann brauchst du Beweise, dass Sie auf Familie machen. Vielleicht kommt Dir die Reform des Unterhaltsrechts ja schon vorher zu gute. Mein LG hat morgen Termin beim RA...weil wir haben jetzt hoffentlich Gerichtsfeste Beweise dafür, dass seine EX ne eheähnliche Beziehung lebt. und ansonsten hoffen wir auch nur auf 2008..
schönen abend trotzdem noch
sh271

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

http://www.123recht.net/Die-„neue-Beziehung“-des-Ex-Gatten-als-Unterhaltsausschlussgrund__a24545.html


Hallo Markus,
am besten schaust dich zu dem Thema mal hier ( s. o.) um, die Seiten sind ziemlich gut und die Forenbeiträge hoch aufregend;)
Hab folgendes eben noch entdeckt:

http://www.123recht.net/Pech-für-die-Ehefrau__a23790.html

Also, die Seiten von 123 Recht sind echt genial:) Leute macht euch schlau:)!!!



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

-- Editiert von Anny am 06.11.2007 23:39:07

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#3
 Von 
sh271
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gesagt, die Frage ist die Beweislast, die Du führen mußt. Die EX von meinem LG hat mit Ihrem neuen sogar ein Kind und hat immer geleugnet,daß sie zusammen sind.Aber nun haben wir es schwarz auf weiß(besser noch in Bunt und mit Ton)und nun gehts los...Morgen RA und später keinen EU mehr... ;-)
gut nacht
sh271

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo markus,

wie alt ist denn eure Tochter?

Vielleicht lässt sich schon aus deren Alter nach der neuen Unterhaltsreform, BU reduzieren, bzw. ganz ausschließen.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

..also, obwohl meine EXE nachweißlich in einer eheähnlichen Beziehung lebt, muss ich zur Zeit noch Unterhalt an sie zahlen.

Fakten: 3,0 Jahre Ehe, kinderlos.

Hoffe auch auf die Reform des Gesetzes.

mit internetten Gruß

Michael

PS: ..bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalt wird sogar ein Anteil bezüglich der eheähnlichen Lebensweise meine EXE angerechnet!!

-- Editiert von gifmik am 07.11.2007 11:41:51

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#6
 Von 
marwo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die vielen antworten...meine tochter ist 11 jahre alt und meine ex bekommt im februar von ihrenm neuen lover ein kind....hoffe das sie dann mit ihm zusammenzieht. was kostet mich dann alles wenn ich mir einen anwalt nehmen muss?

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#7
 Von 
sh271
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hey marwo,
du brauchst nicht darauf hoffen, dass sie zusammmenziehen. es reicht aus, wenn sie nach außen auf Familie machen. mache das gerade mit meinem LG durch. Dem gehts genauso. Er zahlt EU und Hauskredit und sie macht sich mit neuem (+ Baby) ein schönes Familienleben, was sie Ihm gegenüber aber abstreitet. Aber jetzt haben wir die Beweise und hoffen das das notfalls auch vor Gericht reicht...
Viel Glück dir ..
LG sh271

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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi markus,

hast deinen nick geändert?

Nene, du musst nicht mehr warten, bis deine Ex mit ihrem Neuen zusammenzieht, das gemeinsame Kind ist schon ein Verwirkungs- oder Reduziergrund für nachehelichen Unterhalt.

Ab Januar ist der Neue in der Pflicht für die Kindsmutter zu sorgen. Hoffe, dass er leistungsfähig ist.
Genauso ab Januar soll die neue Unterhaltsreform in Kraft treten, wonach die Eigenverantwortung der betreuenden Mütter gestärkt werden und der Betreuungsunterhalt nicht mehr so lange wie bisher gewährt werden soll.
Bitte deine Ex um Herausgabe ihres Unterhaltstitels und um Verzicht aus ihren Rechten daraus.
Weigert sie sich, wirst du klagen müssen.
I.d.R. zahlt der Verlierer.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#9
 Von 
mausezahn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bin seit 10.Jahren geschieden zahle meiner Exfrau 43 J. keine Ausbildung ,seitdem unterhalt 270€ im monat.Unsere gemeinsame Tochter ist 19.Jahre und in der Ausbildung Zahle für Sie Unterhalt und gerne .Aber an die Ex wie lange den noch.Ex bekommt noch Harz 4.

Grüße

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Mausezahn,

da hast du ja ein antikes Schätzchen hervorgekramt!?;)

Ähm, ich meine den Beitrag! :grins:

Wie lange war denn die Ehedauer?
Wie waren eure Absprachen zur Gestaltung von Familie und Beruf?
Welche Art Unterhalt zahlst du an deine Frau?
Seit wann bezieht deine Ex ALG2?

Lieben Gruß

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#11
 Von 
mausezahn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ARTiger,
erstmal Danke für die Antwort.
Zu Deiner Frage der Ehedauer 7.Jahre.
Es gab keine Absprachen,muss dazu noch sagen, das Sie jetzt Fußpflege macht,
womit man natürlich ,nicht Beweisen kann was Sie damit Verdient.
Und zu Unterhalt,ganz normalen nacheheunterhalt.
Zu ALG2.keine Ahnung, habe die Unterhaltszahlung nur letztes Jahr im Dez. eingestellt weil Sie mit Ihrem Freund zusammen gezogen ist,mittlerweile auch schon wieder getrennt.

LG

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#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo mausezahn,

*...ganz normalen nacheheunterhalt.* gibt es nicht.

Das wäre wie eine Belohnung für das beenden einer Ehe.

Welche Form der Bedürftigkeit (=Bedarf) wurde dem Unterhalt zugrunde gelegt?

*...habe die Unterhaltszahlung nur letztes Jahr im Dez. eingestellt ...*

Zahlst du nun oder nicht?

Lieben Gruß

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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