nachehelicher Unterhalt und Auskunftspflicht ???

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dec060380
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
nachehelicher Unterhalt und Auskunftspflicht ???

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt und werde mich möglichst kurz fassen:

Trennung im April 2014, Scheidung zugestellt am 17.12.2014, Ehezeit 3,5 Jahre, keine Kinder. Meine Frau war vor der Ehe bereits berufstätig, hat ihr Gehalt innerhalb der Ehezeit sogar entwickelt, nach der Trennung allerdings reduzieren lassen.
Es gibt ein Einfamilienhaus, allerdings bin ich alleiniger Besitzer.

Trennungsunterhalt wurde gezahlt, meine Frau wohnt bis zur Scheidung in der immobilie.
Im Zuge einer einvernehmlichen Lösung wollte meine Frau die Immobilie übernehmen, allerdings scheiterten die Verhandlungen kurz vor dem Ziel im Januar, angeblich aus dem Grund, dass sie nach eingehender Überlegung psychisch nicht dauerhaft in der Immobilie verbleiben könne.

Nun wird von der Gegenseite mein Verdienst aus 2015, also nach dem Trennungsjahr, eingefordert, um einen nachehelichen Unterhalt zu berechnen.

Bin ich verpflichtet diesbezüglich Auskunft zu erteilen?
Besteht überhaupt ein Anrecht auf nachehelichen Unterhalt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Eigenverantwortung wenn keine ehebedingte Benachteiligung vorliegt?

Danke für eine Antwort und eine schöne Woche

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Januar welchen Jahres? 2015 oder 2016? Wohnt die Frau noch im Haus? Du schreibst insoweit in der Gegenwart nicht in der Vergangenheit.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ wirdwerden

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Aber da keine Kinder vorhanden sind und die Ehe bereits nach knapp 4 Jahren vorbei ist, sehe ich den Anspruch an nachehelichen Unterhalt recht gering. Zumal die Frau während der Ehe sogar mehr verdiente.

Da die Frau dann nach der Trennung die Arbeit reduzierte, sehe ich diese in der Pflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich komme mit den Daten nicht zurecht. Kann sein, dass es ein Typo ist. Deshalb meine Nachfrage. Und die Ehe ist entweder Dez. 2014 oder ein Jahr später geschieden worden. Keine Ahnung, weil das für mich irgendwo nicht zusammen passt. So, und dann gibt es natürlich die Option bei Krankheit, auch über die Scheidung hinaus Unterhalt zu bekommen. Wenn die Unterhaltskette nicht abgerissen ist. Und deshalb meine Frage.

wirdweerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dec060380
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen:
Hier nochmal die Daten:

Ehebeginn: 13.08.2010
Trennung: 16.04.2014
Zustellung der Scheidung: 17.12.2014
Unterhalt wurde im Trennungsjahr geleistet. Danach aufgrund des Wohnvorteils in meiner Immobilie nicht mehr (sie lebt noch immer darin)
Nun möchte man anhand meines Einkommens aus 2015 (Ende Trennungsjahr: 26.04.2015) wohl den nachehelichen Trennungsunterhalt berechnen. Ich habe allerdings recherchiert, dass jegliches Einkommen nach Ende des Trennungsjahres irrelevant ist und nicht auskunftspflichtig bin (was die Gegenseite betrifft)
Dessen bin ich mir aber nicht sicher und hätte gern erstmal geprüft, ob überhaupt Anspruch auf Unterhalt besteht bevor man mir meine Einkünfte wieder zum Nachteil auslegt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Dec,

auch wenn sich aus der späteren Berechnung kein weiterer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - hier noch in Form des Trennungsunterhaltes - ergibt, besteht eine Verpflichtung zur Auskunft.

Diese wäre nur dann zu verneinen, wenn der U-Anspruch faktisch von vorn herein nicht besteht.

Das sehe ich hier aber nicht, zumindest nicht bis zur Rechtskraft der Scheidung.

SG

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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