nachehelicher Unterhalt bei Erwerbsunfähigkeit

28. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
dspankow
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 31x hilfreich)
nachehelicher Unterhalt bei Erwerbsunfähigkeit

ein nettes Hallo,

ich war 9 Jahre verheiratet. In dieser Zeit bin ich an Multipler Sklerose erkrankt. 4 Jahre konnte ich noch arbeiten und bin seit 4 Jahren erwerbsunfähig berentet. Geschieden sind wir seit 6 Jahren.
Nun ist ja dieses neue U.-gesetz da und mein Ex-Mann geht vor Gericht, da er nicht mehr zahlen will.

Wer kann mir helfen? Wer kennt sich hier aus?
Meine Anwältin meinte, er hätte, laut dem neuen Gesetz, gute Chancen, nicht mehr zahlen zu müssen.
Ich verstehe vollkommen, dass jeder selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss. Liebend gern würde ich dies tun, doch leider habe ich nun mal diese blöde Krankheit,die es mir unmöglich macht.
Ist es denn auch in solchen Fällen so, dass der Unterhalt einfach weggenommen werden kann? Ich habe eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 450 € und sonst keinerlei vermögen.

Vielen Dank

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

das hatten wir doch alles schon, oder?:)

Beantworten wird dir das hier keiner können.
Was meint dein Anwalt?

Wie hoch ist der EU und wieviel verdient dein Ex?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
dspankow
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 31x hilfreich)
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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Dani,

wenn ich mal ganz *hart* rechne:

Dein Bedarf läge bei 770€, 450 deckst du mit deiner EM-Rente, verbleiben 320€.

Ich persönlich glaube nicht, dass dein Ex damit durchkommt.
Evtl. Reduzierung von 420€ auf 320€.

Aber... das sehen, denke ich, andere hier, anders...

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
dspankow
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank für das Schreiben deiner Meinung. Ich weiß, dass viele dies anders sehen. Leider kann ich an dieser Situation nix ändern, leider kann ich die Krankheit nicht wegzaubern und leider kann ich auch an den Gesetzen nix ändern.

viele Grüße

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Dani,

was mich noch interessieren würde:

quote:
Meine Anwältin meinte, er hätte, laut dem neuen Gesetz, gute Chancen, nicht mehr zahlen zu müssen.


Worauf begründet sie das?
Es gibt durchaus noch Gründe, die einen lebenslangen Unterhaltsanspruch rechtfertigen.
Krankheit gehört m.E. dazu.
Wovon, meint deine Anwältin, dass du leben sollst?

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Krankheit ist nicht ehebedingt! Ich denke darauf stützt sich die Anwältin mit der Aussage über die Befristung oder Begrenzung des Unterhalts nach dem neuen Unterhaltsrecht.

Andererseits ist dein Ex aufgrund des Krankheit zu Unterhalt verpflichtet.- Das heißt es ist keine Frage des zahlen "wollens" über die das Gericht ggf. entscheiden wird! Mithin könnte, unter Bezug auf das neue Unterhaltsrecht, ohnehin nur über Befristung oder Begrenzung des Unterhalts entschieden werden und dieses auch nur unter Abwägung des Einzelfalls.- Also das Ergebnis bleibt aus meiner Sicht, nach der derzeitigen gängigen Rechtssprechung, eher offen!

Umgekehrt wäre für dich die Frage (wenn dein Ex ohnehin nicht zu leisten vermag) ob es nicht besser wäre Leistungen nach dem Sozialgesetz in Anspruch zu nehmen? Sprich, sollte das Gericht doch über eine Befristung entscheiden, ob dieses für dich finanziell nicht eher der bessere Weg wäre?

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#7
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Da sie erst 4 Jahre nach der Ehe nicht mehr arbeiten kann, könnte die Unterhaltskette unterbrochen sein und der Ex muß evtl. nicht mehr zahlen.

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#8
 Von 
guest123-1615
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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