Guten Tag zusammen,
ich bin jetzt seit 30.04.2006 geschieden.
Ich zahle meiner Ex seitdem 513,80 pro Monat.Kindesunterhalt ist nicht zu zahlen.
Sie lebt seit dieser Zeit in einer nichtehelichen Beziehung ,was sie abstreitet.
Seit Februar habe ich nun Kurzarbeit, 2 Tage per Woche.
Kann ich jetzt den Unterhalt kürzen ? Falls ja , in welchem Umfang ?
Ihr wurde bei der Scheidung ein fiktives Einkommen von 1000€ berechnet ( Grundlage ein Bandscheibenvorfall)
Im Urteil seht folgendes : Insbesondere auch die Einwendungen des Antraggegners wegen Befristungen und Beschränkungen der Höhe des nachehelichen Unterhaltanspruches, gleich aus welchem Rechtsgrund, können auch in Zukunft ohne Beschränkungen geltend gemacht werden, gleich ob es sich um sog. Altlasten handelt und/oder um neue rechtliche und/oder tatsächliche Umstände handelt.
Kann ich nach dem neuen Recht den Unterhalt auch nun ganz einstellen ?
(gegenüber meiner Mutter , äusserte sich sich : Den lass ich ausbluten.)
Viele Dank für Ihre Antworten
nachehelicher Unterhalt Kurzarbeit Exfrau
8. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2009 | 08:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
nachehelicher Unterhalt Kurzarbeit Exfrau
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#1
Antwort vom 8. Februar 2009 | 11:28
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Kann ich jetzt den Unterhalt kürzen ? Falls ja , in welchem Umfang ?
Nein! Muss weiter bedient werden. Ab zum Anwalt - Abänderungsklage!
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert von Loddar am 08.02.2009 11:31
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