Lohnpfändung - Unterhalt - Anrechnung?

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
engelchen20051
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung - Unterhalt - Anrechnung?

Guten Morgen allerseits!
also es geht darum,mein mann hat aus erster ehe einen sohn,wo er auch unterhalt für bezahlt,aber nicht den vollen satz.bis zum 1.7 dieses jahres hatte er lohnpfändung,da aber eine neue grenze seid dem besteht,fällt mein mann da nicht mehr rein.jetzt versucht die anwätin von seiner ex alle wege und mittel um an geld zu kommen.ich habeselber kinder und gehe nicht arbeiten und das versteht die nicht.jetzt meint die anwältin,das sein sohn nicht als unterhaltsberechtigter in die lohnpfändung nicht rein fällt.wer kann helfen,ich bin der meinung das er darein fällt und das ganze ein abgekatertest spiel ist.den wenn er doch unterhalt zahlt muß das ja auch mit angerechnet werden oder??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dalia
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie meinst Du das?

Von wem kommt die Lohnpfändung, von seiner Ex?

Wie meinst Du das, dass sein Sohn "in die Lohnpfändung mit rein fällt"?

Seinem Sohn steht der volle Mindestunterhalt zu, deshalb heißt es auch "Mindestunterhalt".

Und wenn Dein Mann finanzielle Schwierigkeiten hat, betrifft dies nicht seine Kinder. Es gibt Urteile, dass ein Vater in solchen Fällen Insolvenz anmelden müssen, damit der Unterhalt der Kinder gesichert wird.

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#2
 Von 
engelchen20051
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also er zahlt den mindessatz von 138,05€ seinem sohn würden aber 257€zu stehen der ausgleich wurde bis 1.7 gepfändet.dadurch das eine neue tabbele raus ist hat er keine pfändung mehr.jetzt versucht seine ex an geld zu kommen egal wie.ihre anwältin meint das sein sohn nicht als unterhaltsberechtigte person in die lohnpfändung rein fällt.
uns somit nur ich und die zwei anderen.aber nicht sein sohn und das ist das was wir nicht verstehen.
er zählt doch auch als unterhaltspflichtigte person oder nicht?

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Na eben doch nicht, wenn er den Unterhalt nicht zahlt, sondern dieser gepfändet wird. Ist doch eigentlich logisch, oder?

In die Berechnung des pfandfreien Betrages fällst nur DU. Der Sohn nicht, weil für ihn ja gepfändet wird.

Ich hab noch was vergessen. Die *neue Tabelle* ab 01.07.2005 gibt den pfandfreien Betrag für *normale* Schulden preis, nicht aber den sogenannten SB bei Unterhalt für minderjährige. Da besteht ein Unterschied.



-- Editiert von reike am 08.11.2005 14:24:18

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