hallo ihr lieben! ich hoffe mir kann jemand helfen...ich bin studentin und bekomme bis jetzt 280€ bafög plus 230€ unterhalt von meiner mutter plus 20€ von meinem Vater (beträge sind jeweils vom bafög-amt ausgerechnet). jetzt hat sich die rente (private berufsunfähigkeitsrente) meines vaters derart erhöht, dass ich laut bafög-bescheid 300€ von ihm bekommen müsste (bei 2300€ rente). ABER: mein vater ist in einem privatinsolvenzverfahren! man lässt ihm bei 2 unterhaltspflichtigen kindern nur 1300€, der rest wird weggepfändet!! kann man das bafög-amt nicht zwingen von den 1300€ aus den unterhalt zu berechnen? würde er mir 300€ zahlen, hätte er noch 1000€, sein selbstbehalt liegt aber bei 1100€ und mein bruder hat noch keinen cent gesehen! natürlich fände ich diese regelung auch dämlich, da ich praktisch schulden mache (bafög), damit mein vater schuldenfrei wird! ohne insolvenz könnte er mir ja den vollen satz zahlen und ich würde kein bafög bekommen....aber so ganz ohne...vonn 230€ (mutter) und 20€ (vater) kann man nicht leben. ich verdiene ca 200€ noch hinzu, aber selbst das ist bei baldigen studiengebühren nicht viel. ausserdem ist das studieren in köln echt überdurchschnittlich teuer! wäre um jede antwort dankbar!!!!
kindesunterhalt-privatinsolvenz??????!!!
17. März 2006
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Frage vom 17. März 2006 | 10:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
kindesunterhalt-privatinsolvenz??????!!!
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#1
Antwort vom 17. März 2006 | 12:11
Von
Status: Praktikant (543 Beiträge, 195x hilfreich)
ich fänds gut wenn du deinen VATER bis auf die knochen ausziehen würdest nur damit du schön studieren kannst ... hut ab ...
#2
Antwort vom 17. März 2006 | 17:51
Von
Status: Schüler (444 Beiträge, 170x hilfreich)
Hallo,
normalerweise geht Kindesunterhalt vor jedweden Schulden. Ich glaube, dass erst der KU und dann erst die Schulden ausgezahlt werden müssen. Am besten gehst Du mal zum Gericht und holst Dir einen Beratungsschein für ein Rechtsanwaltsberatungsgespräch. Selbst wenn er in Privatinsolvenz ist, muss er Kindesunterhalt angeben. Das steht an erster Stelle, dann kommt Ehegattenunterhalt, dann erst die Schulden. Also dringend nachprüfen lassen.!!!!
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#3
Antwort vom 17. März 2006 | 18:51
Von
Status: Praktikant (787 Beiträge, 31x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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