kindesunterhalt - einfach nicht bezahlen und mich verklagen/pfänden lassen?

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
brillosardo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
kindesunterhalt - einfach nicht bezahlen und mich verklagen/pfänden lassen?

hallo,
ich zahle seit 2 jahren den korrekten in den unterhaltstiteln festgelegten kindesunterhalt.

als freiberufler hat sich allerdings meine auftragslage so verschlechtert, dass ich dazu bald nicht mehr in der lage sein werde. schon jetzt bin ich weit unter dem selbstbehalt der DDT.

welche möglichkeiten gibt es? sozialamt? einfach nicht bezahlen und mich verklagen/pfänden lassen? oder kann ich im vorfeld beim jugendamt um unterstützung bitten? den unterhaltsvorschuss kann ja nur die kindsmutter beantragen, so weit ich weiß. sie ist aber mittlerweile auch wieder verheiratet.

bin für jeden tipp dankbar

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich würde zuerst mit dem Sachbearbeiter beim Jugendamt reden und die Situation schildern.Wenn es gut läuft wird dir eine gewisse Zeit eingeräumt um deine Einkommenssituation zu verbessern.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da wäre es doch sinnvoll zu erfahren wieviel brillosardo bisher bezahlt hat(mehr als das Minimum?)und wieviel er glaubt in Zukunft zahlen zu können(nichts..?)
Oder...?

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#4
 Von 
brillosardo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@schnee-einsiedel und kanalmeister

habe bisher 809€ für 3 kinder bezahlt. das ist soweit ich weiß der minimalsatz. so stehts im titel. wenn ich den selbstbehalt von 840€ zugrunde legen würde, könnte ich derzeit maximal die hälfte bezahlen. nennt man das dann einen mangelfall? und woher bekommen dann die kinder das geld, das fehlt?

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
als Selbstständiger musst du die Bilanzen, bzw. die Gewinn - Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre offenlegen.

Hinzu kommt:

"Kann ein Unterhaltsverpflichteter mit einer selbstständigen Tätigkeit die erhofften positiven Ergebnisse nicht erzielen und macht er nachhaltig über Jahre mit seinem Betrieb nur Verluste, muss er sich bei der Berechnung seiner Unterhaltspflicht die fiktiven Einkünfte anrechnen lassen, die er bei einer nicht selbstständigen Beschäftigung erzielen könnte.

Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz selbst dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete die selbstständige Tätigkeit noch während der Ehe im Einvernehmen mit seinem Ehepartner aufgenommen und dieser zu dieser Zeit im Betrieb mitgearbeitet hat."

Dies ist zwar ein Urteil von 1998, findet aber bei den Gerichten immer noch gern "Verwendung".

An deiner Stelle würde ich auch schnellstens das JA kontaktieren, um zumindest eine " Überbrückungszeit " genehmigt zu bekommen. M.E. ist das aussichtsreicher, als ein Gerichtsverfahren. Selbst WENN es nur als Kredit genehmigt wird. Du willst dich ja nicht drücken, sondern brauchst nur übergangsweise ein bischen Luft. Auf Dauer wirst du damit allerdings wg. oben genannter Gründe nicht durchkommen.

@Kanalmeister: Es ist überhaupt nicht gesagt, dass das Geld nur gestundet wird. Da kommt es auf die persönliche Situation und den Sachbearbeiter des Jugendamtes an.

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#6
 Von 
brillosardo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

laut auskunft des JA ist allein die kindsmutter berechtigt, stundungen oder minderungen meines unterhalts zu genehmigen.

vom JA ist eine unterstützung in dieser hinsicht nicht vorgesehen. einzige möglichkeit wäre der unterhaltsvorschuss gewesen, der aber vom JA nur gezahlt wird, wenn die KM nicht wieder verheiratet ist und kinder unter 12 jahren vorhanden sind. dies ist aber hier nicht der fall.

das ist schon ziemlich bitter. jetzt bleibt wohl nur der gang zum sozialamt, oder ?

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

das ist schon wieder so ein typischer Fall, bei dem der Ex-Mann zum Sozialfall wird,
die Ex-Frau aber in besten finanziellen Verhältnissen lebt (falls der neue Ehemann erwerbstätig ist).

Man stelle sich die Einkommenssituation der neuen Familie der Frau in diesem Fall vor:

mindestens 1 Verdiener (Steuer nach Klasse 3),
3 x Kindergeld 154 Eur
+ Kindesunterhalt (bisher 809 Euro).

Und der Ex-Mann kriecht am Sozialhilfe-Niveau....

Grüße,
nachgefragt

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#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wäre denn ein Gespräch mit der Kindsmutter denkbar?Welche genauen Erwartungen verbindest du mit dem Gang zum Sozialamt?Für deinen eigenen Lebensunterhalt scheint er ja wohl nicht nötig zu sein...?!
Eine pragmatische Strategie aus meiner Sicht:Soviel bezahlen wie möglich und abwarten was passiert.Schon mal überlegen ob es was zu pfänden gibt...

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das ist doch quatsch. Da wurdest du vom Ja abgewimmelt. Selbstverständlich kannst du dort den Antrag stellen, den Titel auf 0 setzen zu lassen, bzw den Unterhalt für eine vorrübergehende Zeit zu kürzen !!

Sozialamt wird wohl nüscht..... Unterhaltspflichtige können keine Sozialhilfe fordern. Aaaaaaber: Geh dorthin und lass dir eine Berechnung aufstellen, was du noch zum Leben hast, bzw. brauchst. Damit widerum kannst du zum JA, bzw. vor Gericht gehen. Nur eines darf man dabei nicht vergessen: Das SA hat andere Regelsätze, als das Familienrecht.

Wie lange arbeitest du schon freiberuflich? Auch schon während der Ehe? Hast du die Perspektive, dass sich deine finanzielle Situation unter gegebenen Umständen mittelfristig wieder ändert?

Als allererstes allerdings würde ich auch das Gespräch mit deiner Frau UND ihrem neuen Mann vorschlagen. Wer weiß..... vielleicht ist sie ja einsichtig. Einen Versuch ist es allemal Wert !

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#10
 Von 
brillosardo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@schnee-einsiedel und teufelin

ein gespräch mit der kindsmutter ist völlig außer diskussion. da gibt es schon ärger, wenn der unterhalt ein paar tage zu spät kommt. von dieser seite kann ich keine kooperation erwarten. meine erwartungen vom sozialamt sind natürlich gering. diese zahlungen (falls es welche gäbe) würden mir auch nicht weiter helfen. aber zu pfänden gibt es auch nichts. als freischaffender musiker sind meine einzigen wertgegenstände die instrumente...

inwiefern hat mich das JA abgewimmelt? den titel auf 0 setzen oder den unterhalt zu kürzen: geht das so ohne weiteres? ohne rechtlichen beistand wird das doch aussichtslos sein, oder?

zu deinen fragen: meinen beruf übe ich schon seit über 10 jahren aus, natürlich auch schon während der ehe, und da hat das geld immer gereicht. nur ist aufgrund der stets bejammerten wirtschaftlichen lage in diesem lande die auftragslage für freiberufler extrem schlecht geworden, was natürlich nicht so bleiben muss.

danke übrigens für eure nachrichten!

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
strojumi
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

@nachgefragt
es gibt übrigens auch den anderen Fall - lies doch vielleicht mal MEINEN Thread *KU für drei volljährige Kinder*
Das Gejammere aller unterhaltspflichtigen Väter geht nämlich langsam auf den Geist. Wenn dann eine Frau (ich bin eine!) in der gleichen oder sogar schlimmeren situation steckt als ein UP-Vater, dann nimmt MANN einfach keine Kenntnis davon *ärger*

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ strojumi

ich gebe zu, dass es bei Dir genau umgekehrt ist, was daran liegt, dass bei Dir DER EX die "Kinder" betreut.
Was aber nur einmal mehr beweist, dass diese Rechtsprechung mehr als unlogisch und unfair ist, weil stets der "Erst-Kinder"-Betreuende übervorteilt wird.

Gruß,
nachgefragt

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#14
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Wie wärs denn mal mit arbeiten? Wenn die selbständige Existenz nichts mehr hergibt, solltest Du Dir ernsthaft überlegen, vielleicht mal zwei oder drei Nebenjobs anzunehmen und nicht darauf zu warten, dass sich Deine Auftragslage ändert. Andere Menschen gehen auch Putzen/Kellnern oder sonst was, um noch etwas Geld für sich und ihre Kinder zu erarbeiten. Alleinerziehende Frauen z.B., geschiedene Männer und Frauen und fragen nicht, woher krieg ich das GEld für meine Kinder?
Diesen Rat kriegen hier in diesem Forum meist die Frauen ab-

In diesem Sinne
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Olympia
strojumi arbeitet zu 2/3 und betreut ein 8-jähriges! Kind. Also vergiss deine tolle Idee. Lies erst mal ihren Beitrag.
Das Kind muss dann auch betreut werden und findet es sicher toll, wenn Muttern schon beim aufstehen außer Haus ist, erst zurück kommt, wenn man im Bett liegt und am Wocheende auch noch arbeiten muss.

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#16
 Von 
brillosardo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@olympia und hns

ich glaube, olympia hat mit der aufforderung, zu "arbeiten" (selbständige tätigkeit zählt wohl nicht dazu?) mich gemeint, den urheber dieses threads.

natürlich versuche ich schon seit monaten, zusätzliche jobs zu kriegen und bewerbe mich laufend. aber ich bin 40, da wird es für viele "jobs" schon eng. von daher helfen solche "tipps" nicht wirklich weiter, weder dem arbeitswilligen noch dem -unwilligen.



-- Editiert von brillosardo am 15.07.2004 11:16:54

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#17
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Olympia
In dem Fall bitte ich um Entschuldigung, war nicht ganz eindeutig, worauf dein Kommentar sich bezog.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@hns und brillosardo

ja, ja, ich meinte brillosard und nicht strojumi!

Ich weiss auch wie schwer es ist, ab einem gewissen Alter überhaupt noch Arbeit zu bekommen. War selber mal zwei Jahre lang arbeitslos. Hast Du denn irgendetwas gelernt, worauf man aufbauen könnte?
Im übrigen kann ich Deine Verzweiflung sehr gut verstehen.
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Hallo brillosardo,
es geht ja nicht darum,daß du den Unterhalt eigenmächtig kürzt,sondern du kannst nur noch soviel zahlen wie du eben zahlen kannst.Ein (teurer)Rechtsbeistand in deiner Situation?Geh nochmal zum Jugendamt,zeige dich kooperativ und kündige ggf. die reduzierte Zahlung an(evtl.auch bei der Kindsmutter...?)
Du hast doch im Grunde nicht viel zu befürchten,denn als Berufsmusiker wird man dir die Instrumente wohl kaum wegnehmen...
(Ansonsten lieber mal das ein oder andere Stück "in Sicherheit" bringen...)
Auch der von teufelin empfohlene Gang zum Sozialamt würde gut passen.

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