kinder vererben?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)
kinder vererben?

hallo familienforum,

mich beschäftigt eine frage: männel und weibel wohnen zusammen in einer wohnung, in einer stadt. sie bekommen zwei kinder und sind nicht verheiratet. er ist der vater, sie die mutter, daran besteht kein zweifel. paten x und y für die kinder existieren.
angenommen, männel und weibel sterben bei einem autounfall.
was passiert mit den kindern?

kann man so eine art partnerschaftsvertrag oder testament (notariell) aufsetzen, in welchem geregelt ist, das die kinder nach dem ableben der eltern bei der patin x unterkommen sollen?


wie kann man das am besten lösen? danke für jeden ratschlag vorab,

grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ein Pate übernimmt mit der Patenschaft die moralische Pflicht für sein Patenkind zu sorgen, sollten die Eltern dazu nicht oder nicht mehr in der Lage sein. Die gesetzliche Vormundschaft im Falle des Ablebens der Eltern kann testamentarisch festgelegt werden - ich halte dies sogar für einen Vorteil, da dann kein Gezeter mit dem JA entsteht, welches ja ansonsten die Vormundschaft übernehmen müßte.
Meine Tante hat auch ihr Patenkind bei sich aufgenommen, als die Eltern starben - obwohl keine Blutsverwandtschaft bestand.
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

danke für die infos. wenn man also nicht schriftlich festhält, wer sich im todesfalle um die kinder kümmern soll, müssen sich alle potenziellen "interessenten" beim jungendamt bewerben, weil dieses das sorgerecht bekommt?
schrecklicher gedanke,


grüße

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#4
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, so ist das...
Aber wie ist das , wenn nur die Mutter stirbt...
und der nichteheliche Vater lebt noch ??
Denke , der Vater muß kämpfen um sein Kind !!! Oder was meint IOhr ?

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

nicht unbedingt! Wenn sonst niemand (Grosseltern, Schwestern, Brüder oder sonstige nahe Verwandte) das Kind bei sich aufnehmen möchte, wird der leibliche Vater das Sorgerecht wohl bekommen. Anders siehr es wahrscheinlich aus, wenn andere nahe Verwandte im Umkreis des gewohnten Umfeldes des Kindes leben und der leibliche Vater vielleicht 200 km entfernt. Wenn dann diese Verwandten das Kind nehmen möchten, kann der Vater durchaus "in die Röhre" gucken.
Ist aber nur meine Meinung :)
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#6
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

aber der vater steht doch als vater in der geburtsurkunde. bekommt er dann nicht automatisch das sorgerecht?
und angenommen er wohnte mit der freundin zusammen und sie stirbt. und evtl. wollen die großeltern die kinder zu sich nehmen. hat der vater dann nicht automatisch als "erster" das recht, sich um die kinder zu kümmern? es sind doch seine?
sollte man das notfalls auch schriftlich festhalten.......

grüße

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Normalerweise besteht in so einem Fall doch sowieso ein gemeinsames Sorgerecht. Wenn dann ein Elternteil verstirbt, dann erhält der andere das alleinige Sorgerecht. Daran besteht doch wohl kein ernsthafter Zweifel.

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

hallo,
@hh,
das gemeinsame Sorgerecht besteht i.d.R. NICHT bei unverheirateten Paaren.

@Úedipus,
Sofern kein gemeinsames Sorgerecht besteht, wird vom Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles ein Sorgeberechtigter bestellt. Automatisch geht dann gar nichts.

Wie Julchen schon schrieb: Es kommt auf die Umstände an. Wenn du mit der Kindesmutter zusammenlebst und das Kind ein enges Verhältnis zu dir hat, wird dem Sorgerecht nach dem Tod der Mutter wohl auch nichts im Wege stehen. Ansonsten: Testamentarische Verfügung machen. Diese kann zwar angefochten werden, sagt aber schon einmal sehr viel aus für ein gerichtliches Verfahren.
Die Paten haben lediglich eine moralische Verpflichtung. Kirche hat nichts mit Familienrecht zu tun!

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#9
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

danke für eure antworten. dann wird uns wohl der gang zum notar nicht erspart bleiben, schließlich will ich die (zukünftigen) kinder nach dem (hoffentlich nicht zu zeitigem) ableben gesichert wissen, bzw. soll mein freund sich dann ohne großen auswand um die kinder kümmern dürfen. nicht dass vater staat ihm da noch einen strich durch die rechnung macht,

grüße

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Uedipus,
du must so etwas nicht über einen Notar regeln. Mein Mann und ich haben in unser Testament die Klausel: Im Falle unseres gemeinsamen Todes, vererben wir die Vormundschaft für unsere Kinder... an yy (Name, Anschrift).
Ich würde es übrigens grundsätzlich vorab mit der Person eures Wunsches abstimmen, ob sie die Kinder nehmen würde.
Pate bedeutet übrigens folgendes: Sie sagen stellvertretend für das noch nicht mündige Kind ja zu Gott und der christlichen Gemeinschaft. Das eigene JA erfolgt durch die Konfirmation/Kommunion. Der Pate sorgt für eine christliche Unterweisung des Patenkindes.
Und mit den Paten ist es oft wie mit den Trauzeugen - aus den Augen verloren.
Überlegt also, wer Kinder so erzieht, wie ihr es gerne hättet und ob der Platz hat und will (s.o.). Ab 14 Jahren werden Kinder übrigens vom Vormundschaftsgericht selber befragt.
Mit dem Testament hat es den Vorteil (ohne Notar), dass ihr es entsprechend ändern könnt, falls es Probleme/Veränderungen gibt.
Da ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr kein gemeinschaftliches Testament schreiben, müst also jeder selber eins schreiben. Da muss im Fall des Sorgeberechtigtentodes dein Name stehen und der nachfolgende, falls ihr gemeinsam sterbt.
Wünsche euch ein langes Leben, finde es aber gut, dass ihr euch über diese Problematik Gedanken macht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Wenn Ihr zusammenlebt, dann will (sollte) der Vater doch auch das Sorgerecht haben, ganz unabhängig davon, ob ein Elterteil verstirbt.

Wenn Ihr dafür gesorgt habt, dann erledigt sich der Rest von alleine.

Eine solche Sorgeerklärung kann man beim Jugendamt oder beim Notar machen.

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ist ja doch komplizierter als gedacht.....smile. ich bin immer davon ausgegangen, das vater und mutter das sorgerecht haben, egal ob verheiratet oder nicht.

dann also noch ein besuch beim jugendamt, um das gemeinsame sorgerecht festzuhalten,

danke für alle eure hinweise,

grüße

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