Heirat - Schulden - Ehevertrag

5. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
roterose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat - Schulden - Ehevertrag

ich habe mit mein ex noch gemeinsame schulden kann mir einer sagen
wen ich mal wieder heirate ob dan mein neuer mann für meine schulden mit aufkommen mus
oder wehre es besser wen ich einen ehevertrag mache wirde das vieleicht helfen ich finde es nicht ok wen er meine und von mein ex die schulden übernimt da wirde sich doch mein ex freuen und das sehe ich nicht ein
ich danke euch

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich denke eher, daß sich Dein Ex freuen würde, wenn DU die Schulden mit abbezahlst.

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#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
Du und Dein Ex Ihr seid beide gleichermaßen für Ihre Schulden verantwortlich und müsst sie gemeinsam abbezahlen. Falls einer kein Einkommen hat, muss der andere bezahlen. Das ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Dein neuer Mann muss nichts bezahlen.

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#3
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Von Keken treffend auf den Punkt gebracht. Der Neue zahlt nichts und Du auch nur dann, wenn der Kreditvertrag gemeinsam von Deinem Ex und Dir unterschrieben wurde. Da Du von gemeinsamen Schulden sprichst, gehe ich davon aus.

Gruß
mister xyz

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#4
 Von 
roterose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch sehr

ist es sicher das mein neuer freund wen wir auch mal heiraten nicht die schulden von mir und mein ex zahlen mus ich frag ja nur wal doch eigendlich sein einkommen mit zählt oder soln wir uns mit ein ehevertrag lieber absichern

lieben grus roterose

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#5
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Dein neuer Freund/künftiger Ehemann übernimmt die gemeinsamen Schulden nur dann, wenn er (per Unterschrift) bei der Bank in bestehende Kreditverträge eintritt. Nur durch eine Eheschließung passiert in Sachen Schulden gar nichts. Sein Einkommen ist für bestehende Schulden nicht relevant. Auch während der Ehe kann jeder Partner selbstverständlich auf eigenen Namen Schulden machen. Der andere Partner haftet dafür nur durch die bestehende Ehe nicht.

Gruß
mister xyz

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn das Schuldrecht so einfach wäre, müßten einige Prozesse nicht geführt werden. Hat der neue Ehepartner ein TOPP-Einkommen, hat die Gattin Anspruch auf *anteiliges Taschengeld*. Auf diesen Anspruch gibt es in Deutschland mehr als eine Pfändung.

Ohne anwaltliche Beratung ist somit die *blauäugige* Auskunft mehr als riskant!
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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