Hallo liebe Community ,
ich möchte mir zu folgendem Thema Rat holen.
Meine Schwester (Probleme mit zuviel Drogenkonsum) macht in Kürze eine Entgiftung + Langzeitentzug (gesamt ca. 7 Monate)
Sie hat eine Tochter von 10 Jahren.Meine Nichte soll in der Zeit in einem Kinderheim untergebracht werden. Das möchte ich der kleinen aber auf keinen Fall zumuten. Nun konnte ich mit meiner Schwester vereinbaren dass meine Nichte für die Zeit bei mir wohnt( was auch im Interesse meiner Nichte liegt) , nicht nur für 7 Monate sondern für ein ganzes Jahr. Damit sie in der Zeit wenigstens ein Schuljahr als Gastschülerin beenden kann. Damit ich in dieser Zeit auch gewissen Dinge entscheiden kann ( Schulische, medizinische, etc. Angelegenheiten) soll das ganze offiziell werden. Bevor ich mich aber an entsprechende Ämter wende, würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe. Gedacht ist evtl ein gemeinsames Sorgerecht
mit meiner Schwester ( ist das möglich?) oder kann ich meine Nichte sogar als Pflegekind
aufnehmen ?( ist das dann eine "Pflegschaft" beantragen?) . Was wäre besser? wo beantrage ich sowas? Jugendamt oder bei Gericht? Gibt es Vor und Nachteile? Ich möchte mich einfach für diese Zeit absichern dass ich auch "rechtlich" ganz für die kleine da sein kann.
Für Tips, Ratschläge, Meinungen, etc...wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße pebbles78
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gemeinsames Sorgerecht für "Nichte" oder Pflegscha
1. Februar 2011
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Frage vom 1. Februar 2011 | 19:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames Sorgerecht für "Nichte" oder Pflegscha
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. Februar 2011 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14002x hilfreich)
Es ist ganz einfach. Schauen Sie man in § 44 SGB VIII
. Nahe Verwandte können, ohne dass es der Mitwirkung des Jugendamtes bedarf, das Kind zu sich nehmen. Sinnvoll wäre allerdings eine schriftliche Vollmacht.
Fremde können das Kind zu sich nehmen für einem Zeitraum von zwei Monaten. Sollten das Kind länger bei Fremden untergebracht sein, bedarf es in der Tat einer Pflegeerlaubnis. So aber nicht.
wirdwerden
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