gemeinsame haus

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
sylvia31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsame haus

Hallo ich habe das problem das ich mit mein ex man ein haus zusammen habe.wir haben uns vor 2 jahre scheiden gelassen weil ich jahre langen alkoholismus mit zich von entzügen jetzt nicht mehr wollte.jetzt sind wir seit fast einem jahr wieder zusammen aber er hat wieder angefangen zu trinken.ich habe ihm gesagt das schluss ist und wir haben uns drauf geeinigt das ich mit enkeltochter und ihrer mutter I'm haus bleiben. Wollten noch per notar unterschreiben lassen das er keine ansprûche stellt und auch nie ins haus zurück kommt dafür zahle ich die restlichen 30.000 euro alleine am haus ab.jetzt hat er ein tag vor dem notartetmin sich so betrunken das er jetzt in der geschlossenen psychatrin liegt weil er selbstmordgedanken geäussert hat.und die sozialarbeiterin rät ihm davon ab irgendwas beim notar zu unterschreiben und wenn er wieder rauskommt dann sollen wir uns im haus einfach ausn weg gehen.das aber geht nicht mehr ich schaffe das psychisch nicht und meinem enkelkind will ich das auch nicht zumuten. Jetzt meine frage was kann ich machen um zu vermeiden das er ins haus zurück kommt ob wohl es uns beiden gehört?er überlegt an weihnachten nach hause zu kommen egal wie oft ich sage das ich das nicht möchte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

1. Schritt: deine Anfrags so durchzutruktuieren, dass sie lesbar ist. Also: Groß/Kleinschreibung, Absätze.

2. Schritt: dann auf Antwort warten.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo sylvia,

Du kannst garnichts durchsetzen.

Machen schon, Du kannst Dich mit ihm über den weiteren Verlauf einigen.

So wie Du es oben beschreibst, hätte es vermutlich eh kein Notar beurkundet. Seine einseitige Benachteiligung ist dann doch zu krass.

Eine faire Lösung, der er aber zustimmen muss, wäre iihm seine Haushälfte abzukaufen.

Wert des Hauses minus Restschuld geteilt durch 2.

Und auch immer daran denken, dass er von Dir für die Nutzung seiner Hälfte eine Nutzungsentschädigung verlangen kann.

SG

Berry

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