Hi Leute,
Ich hab mal eine pikante Frage:
da die freundin eines Freundes eventuell schwanger ist, sie behautet hat das sie keine kinder bekommen kann, sie ihm aber gesagt hat das sie dennoch sicherheitshalber die pille nimmt. Allerdings hat sie die pille bewusst einige Zeit nicht genommen.
was hat er für rechtliche pflichten? Und kann er theoretisch rechtlich dagegen angehen, da es ja eine falsch Aussage von ihr war?
Hinzu kommt das er schlussmachen wollte.
Ich hoffe ihr habt da schon Erfahrungen gesammelt und könnt mir weiter helfen.
Lg GW
freundin vielleicht schwanger
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo fb359035-69,
Nein solcherlei Erfahrungen hab ich nocht nicht
gesammelt.
Ich weiß aber, wenn er der Vater ist, hat er alle Pflichten
eines Vaters.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
quote:
Ich hoffe ihr habt da schon Erfahrungen gesammelt
Also da bin ich mir sicher, dass eine ganze Menge Leute hier im Forum Erfahrung damit gesammelt haben, wie man zu einem unehelichen Kind kommt! *sehr breites grins*
Spaß beiseite!
Was auch immer dir deine Freundin hinsichtlich ihrer nicht vorhandenen "Gebärfreudigkeit" erzählt haben mag, es SPIELT KEINE ROLLE.
Auch wenn sie die Pille ganz bewusst abgesetzt haben sollte, interessiert das kein Schw..n!
Das Kind das zur Welt kommen wird, hat nämlich Rechte! Und dieses Kind hat niemand danach gefragt, ob es mit den Umständen seiner Zeugung einverstanden ist.
Allerdings solltest du wirklich sicherstellen, dass du tatsächlich der Vater des Kindes bist. Einem nicht unerheblichen Anteil wird nämlich ein Kind "untergejubelt".
Die Anerkennung der Vaterschaft solltest du deshalb m.E. nur unterzeichenen, wenn ein genetischer Vaterschaftstest deine Vaterschaft zweifelsfrei feststellt! Das kostet zwar etwas aber das Geld könnte gut investiert sein!
-- Editiert Marcus2009 am 05.02.2013 19:51
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Hallo,
mal angenommen, die Freundin ist wirklich schwanger...
quote:<hr size=1 noshade>was hat er für rechtliche pflichten? <hr size=1 noshade>
Er ist ggü. dem Kind, ab dessen Geburt, unterhaltspflichtig so wie ggü. der KM nach § 1615i BGB . In welcher Höhe kann mangels Informationen nicht gesagt werden.
quote:<hr size=1 noshade>Und kann er theoretisch rechtlich dagegen angehen, da es ja eine falsch Aussage von ihr war? <hr size=1 noshade>
Nicht thoretisch und auch nicht praktisch. Da hätte man sich auf andere Art und Weise absichern können.
quote:<hr size=1 noshade>Hinzu kommt das er schlussmachen wollte. <hr size=1 noshade>
Völlig irrelevant.
LG nero
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Ich kann nur immer wieder sagen, verwendet Kondome, um euch selber vor einer Schwangerschaft nicht überraschen zu lassen. Der Grund, dass sie die Pille absichtlich absetzt, um bewusst schwanger zu werden hilft dem Mann und Erzeuger keineswegs. In trifft die volle Härte und darf für die nächsten 25 Jahre Kindesunterhalt zahlen. Leider hat der Mann hier nur wenig Chancen einer Schwangerschaft zu entgehen. natürlich kann ein Mann auch die Samenleiter durchtrennen lassen, aber das ist ein Thema eher wenn der Kinderwunsch beim Mann auch wirklich abgeschlossen ist. Das ist zumindest eine sichere Sache, wenn die Frau mal behaupten will, ich bin schwanger von dir. So kann der Mann dann beruhigt einer Vaterschaftsklage ins Auge sehen. Denn wenn ich nicht der Erzeuger bin, bezahlt die Mutter den Vaterschaftstest.
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Wenn der angehende Papa ohnehin Schluß machen wollte, soll er doch genauso hinterhältig sein und vorgeben, überhaupt nicht zeugungsfähig zu sein; das hätte gerade gestern der Urologe festgestellt.Mal sehen was passiert.
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Ändert doch nix. Wird trotzdem zum Vaterschaftstest kommen. Der Trick ist doch so alt wie es nichteheliche Kinder gibt.
wirdwerden
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Hallo,
ob das Kind mit oder ohne Einverständnis deines Freiundes gezeugt wurde, ist irrelevant für seine Pflichten. Die resultieren nicht nur aus den oben angeführten Unterhaltsansprüchen von Mutter und Kind, sondern auch aus Umgangsrecht des Kindes.
Im übrigen schließe ich mich Mio an unter dem Hinweis, dass man als verantwortungsvoller Mensch in jedem Fall, ausser bei Kinderwunsch, selbst für Verhütung zu sorgen hat. Die Medizin ist keine exakte Wissenschaft in der wie in der Mahematik Gesetze gelten, wenn die Frau eine Diagnose hatte unfruchtbar zu sein, so ist es möglich, dass sich dieser Zustand geändert hat (ich kenne zwei Beispiele für so einen Vorgang persönlich).
Jetzt heißt es abwarten bis das Kind geboren ist und bei nachgewiesener Vaterschaft mehrjährige Unterhaltszahlungen für Mutter (i.d.R. 3 Jahre) und Kind (i.d.R. mind. 18 Jahre) einzuplanen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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